EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen

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ARAG Experten erläutern ein aktuelles Grichtsurteil

EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen

Nutzer von Facebook, Twitter und Google Plus sind nicht mehr gezwungen, den Rechtsweg an den Firmensitzen der Betreiber in Kalifornien zu beschreiten. Dies war eine der Forderungen der EU-Kommission, der die Online-Plattformer nun in ihren AGB nachgekommen sind. Die europäischen Nutzer können sich fortan in dem Mitgliedsstaat beschweren, in dem sie wohnen oder – falls nötig – auch vor Gericht klagen. Die Gerichte entscheiden dann auch nach dem Recht des europäischen Mitgliedsstaates und nicht mehr nach amerikanischem Recht, erläutern ARAG Experten.

Anderen Forderungen nach mehr Verbraucherfreundlichkeit verweigern sich Facebook & Co. allerdings noch. Die sozialen Netzwerke und Foren sollen sich nach dem Willen der EU Kommission z. B. verpflichten, illegale Inhalte, wie etwa Hasskommentare oder Terrorpropaganda, deutlich rascher zu entfernen. Die Kommission bringt hier eine Frist von einer Stunde ins Spiel. Bisher haben sich die Mitglieder des EU-Internet-Forums verpflichtet, illegale Inhalteinnerhalb von 24 Stunden zu löschen, nachdem sie darüber informiert wurden.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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