EU plant Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Prospektpflicht

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Die Europäische Union (EU) will Wachstumsunternehmen den Zugang zum geregelten Kapitalmarkt
weiter erleichtern – geplant ist unter anderem eine unternehmensfreundliche Änderung der
geltenden Prospektverordnung. Hierzu hat die Europäische Kommission entsprechende Entwürfe
vorgelegt. Damit sollen Finanzierungshindernisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
abgebaut und dem Trend zur Abwanderung in die USA und weitere Nicht EU-Staaten
entgegengewirkt werden, der sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt hat.

 

Erleichterung für Sekundäremissionen bereits börsennotierter Unternehmen

Für KMUs, die sich frisches Eigenkapital an den Börsen beschaffen wollen, bedeutet die
Prospektpflicht oft einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Kosten und Zeit. Hier stellt die EU
eine spürbare Entlastung in Aussicht. Unternehmen sollen künftig prospektfrei eine oder mehrere
Kapitalerhöhungen durchführen können, wenn diese binnen zwölf Monaten insgesamt weniger als
40 Prozent
des bereits zugelassenen Aktienkapitals ausmachen. Eine entsprechende Regelung ist für
öffentliche Bezugsrechtsangebote vorgesehen, die ebenfalls grundsätzlich prospektpflichtig sind.
Voraussetzung ist die Fungibilität der neuen Aktien mit Wertpapieren des Emittenten, die bereits
zum Handel auf demselben Markt zugelassen sind.

 

Grenzen für die Prospektausnahme werden deutlich angehoben

Bislang waren Aktienemissionen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis nur prospektfrei möglich, wenn
sie 20 Prozent des bereits zugelassenen Aktienkapitals nicht überstiegen. Für öffentliche
Bezugsrechtsangebote betrug diese Grenze mit wenigen Ausnahmen sogar lediglich 10 Prozent.
Damit bestand eine sachlich nicht zu rechtfertigende Diskrepanz zwischen der Prospektausnahme für
neue Aktien (20 % des Grundkapitals) und für öffentliche Bezugsrechtsangebote (10 % des
Grundkapitals). Diese Ungleichbehandlung wird durch die Neuregelung wegfallen.

Die 40-%-Grenze soll ganz aufgehoben werden, wenn die Emissionen fungibel zu Wertpapieren sind,
die seit mindestens 18 Monaten zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind. Voraussetzung ist
dann nur noch ein maximal 10-seitiges Dokument, das bei Sekundäremissionen an die Stelle des
Prospekts tritt.

Zudem soll der Zugang zum Kapitalmarkt auch für Emittenten kleinerer Primäremissionen
erleichtert werden, mit denen kein Börsenlisting verfolgt wird: Der Höchstbetrag für prospektfreie
Angebote in einem Zeitraum von zwölf Monaten wird von derzeit 8 Mio. voraussichtlich auf 12
Millionen Euro angehoben.

 

Beschränkung des Umfangs von Wertpapierprospekten

Ferner ist eine Beschränkung des Umfangs von Wertpapierprospekten auf maximal 300 Seiten bzw.
maximal 75 Seiten bei einem EU-Wachstumsemissionsdokument (löst den EU-Wachstumsprospekt
ab) geplant.

Katzorke RA-GmbH begrüßt die geplante Neuregelung

Björn Katzorke, Geschäftsführer der Katzorke RA-GmbH (www.prospektrecht.de) begrüßt die
bevorstehende Reform: „Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, erleichtert dies den Zugang zu
frischem Eigenkapital für mittelständische Unternehmen erheblich“, so der ausgewiesene Experte für
Prospektrecht. „Die Finanzierung würde insbesondere für Gesellschaften, die bereits am geregelten
Markt notiert sind, erheblich einfacher und günstiger“. Die Katzorke RA-GmbH betreut Emittenten
von Wertpapieren und Kapitalverwaltungsgesellschaften ebenso wie Finanzdienstleistungsinstitute

und Zahlungsdienstleister. Alle im Unternehmen tätigen Rechtsanwälte zeichnen sich durch
langjährige Erfahrung in der Begleitung von Wertpapier-Emissionen aus.
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Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0551 288 79 100 // Webseite: www.prospektrecht.de

Mike Scoenfeld
Author: Mike Scoenfeld

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