EU sagt Steuerhinterziehung den Kampf an – Rechtzeitige Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Die EU will die Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfen. Bis 2017 soll eine schwarze Liste von Steueroasen erstellt werden. Steuersünder haben noch die Möglichkeit zur Selbstanzeige .
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die sog. Panama Papers zeigen immer noch Wirkung. Nachdem Deutschland bereits schärfere Maßnahmen angekündigt hat, will auch die Europäische Union den Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfen. So soll u.a. international tätigen Konzernen die Steuervermeidung erschwert und bis 2017 auch eine schwarze Liste der Steueroasen zusammengestellt werden. Der Druck auf die Steueroasen soll dadurch deutlich erhöht werden.
Für Steuersünder, die unversteuerte Einkünfte in Steueroasen deponiert haben, wird es noch einmal schwieriger werden, ihre Einkünfte vor dem Fiskus zu verschleiern. Dies gilt auch im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang entdeckt wird, steigt kontinuierlich.
Noch können Steuersünder eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Das ist aber nur dann noch möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Die Zeit für die Selbstanzeige wird also langsam knapp. Dennoch darf sie auch kein “Schnellschuss” sein. Denn sie kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie fehlerfrei und vollständig ist. Dementsprechend gründlich muss die Selbstanzeige vorbereitet werden.
Für den Laien sind die Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht erfasst werden. Wer es dennoch ohne kompetente Hilfe versucht, geht das große Risiko ein, dass Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall bis ins Detail erfassen und bewerten. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.
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