Experten-Tipps zum Brandschutz: Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenräumen

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Experten-Tipps zum Brandschutz: Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenräumen
(Bildquelle: © GEZE GmbH)

Leonberg, 20. April, 2022. Rund 200.000 mal pro Jahr brennt es in Deutschland. Etwa 200 dieser Feuer sind Großbrände mit Millionenschäden, in deren Folge 70 Prozent der betroffenen Betriebe innerhalb eines Jahres Insolvenz anmelden – von Personenschäden ganz zu schweigen. Nicht umsonst also sind die Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden besonders hoch, insbesondere wenn sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Die strengen Regelungen tragen Früchte, immerhin hat sich die Zahl der Menschen, die in Deutschland bei einem Brand oder durch seine Auswirkungen ums Leben kommen, in den vergangenen 30 Jahren mehr als halbiert. Für Planer und Architekten birgt der Brandschutz dennoch einige Herausforderungen – gerade, wenn es um sichere Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume geht, die zudem oft barrierefrei erreichbar sein müssen. Wie das umsetzbar ist, erklärt ein Experte von GEZE, dem Spezialisten für Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik.

Beim Brandschutz geht es darum, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, die Selbstrettung der Menschen im Gebäude so einfach und sicher wie möglich zu gestalten und Rettungskräften von außen einen schnellen Zugang zu ermöglichen. Dafür müssen bestimmte Türen in jedem Fall selbstschließend sein, um im Gefahrenfall im Gebäude sichere Bereiche zu schaffen oder noch besser: den sicheren Ausweg aus dem brennenden Gebäude zu erhalten. Geschlossene Türen können allerdings den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes zuwiderlaufen, wenn die erforderlichen Bedienkräfte zum Öffnen zu hoch sind. Hinzu kommt, dass je nach Art und Nutzung des Gebäudes ganz unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Im Falle eines Geschäftsgebäudes zum Beispiel greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten liefert die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.

Technische Ausstattung von barrierefreien Brandschutztüren
Um im Normalbetrieb eine barrierefreie Nutzung gemäß der Norm zum Barrierefreien Bauen, der DIN 18040-1, sicherzustellen, reicht bei Brandschutztüren schon eine selbstschließende Tür mit Türschließer. Dieser darf jedoch einen Wert von 47 Nm Öffnungsmoment nicht überschreiten. Um zusätzlich den höheren Anforderungen der ASR V3a.2 an Bedienkräfte gerecht zu werden, benötigen selbstschließende Brand- oder Rauchschutztüren mindestens Freilauf-Türschließer oder Feststellanlagen, die die Tür im Normalbetrieb offenhalten. Eine weitere Option ist eine Tür mit Türantrieb.

Druckbelüftete Treppenräume in Kombination mit der passenden Tür
Eine Patentlösung für alle Anwendungsfälle gibt es nicht. „Bei druckbelüfteten Treppenräumen muss beispielsweise auf Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil hier eine sogenannte Rauchschutzdruckanlage (RDA) zum Einsatz kommt, die den Treppenraum im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen rauchfrei hält“, erklärt Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei GEZE. Auf diese Weise bleiben die Flucht- und Rettungswege rauchfrei, die Menschen im Gebäude können sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr kann den Brand löschen – und zwar auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Nun kommt es allerdings darauf an, welche Personengruppen den Treppenraum erreichen müssen und ob diese die Tür gegen den Druck der RDA öffnen können. Die Größe der Tür und die Höhe des Differenzdrucks spielen für die Entscheidung eine erhebliche Rolle. Je nach Anforderung kommt daher eine manuell zu bedienende Tür zum Einsatz oder es wird eine automatisch gesteuerte Tür erforderlich.

Öffnet oder schließt die Rettungstür gegen den Druck der RDA?
„Bei Türen im Einzugsbereich einer RDA ist zunächst die Klärung der Einbausituation erforderlich“, sagt Günther Weizenhöfer. „Es gibt dabei zwei Betrachtungsweisen: Öffnet die fragliche Tür gegen den Druck der RDA? Das ist immer dann der Fall, wenn die Menschen im Notfall in den Treppenraum fliehen. Oder schließt die Tür gegen den Druck, was vor allem im Erdgeschoss vorkommt, wenn die Menschen aus dem Treppenraum ins Freie fliehen?“ Im letzteren Fall bringt eine Lösung mit Türschließer hohe Bedienkräfte oberhalb der zulässigen Werte nach DIN 18040-1 mit sich, da die Schließkraft auf die ungünstige Situation des Schließens gegen den Druck im Alltag eingestellt werden muss.

Auch entscheidend: Reiner Nottreppenraum oder auch im Alltag genutzter Treppenraum?
Weiterhin spielt die Nutzung des Treppenraumes im Alltag eine Rolle: „Manchmal wird der Treppenraum wirklich nur für den Notfall genutzt. In anderen Fällen werden die im Notfall druckbelüfteten Bereiche aber auch im Alltag genutzt.“ Aus dieser Fragestellung ergebe sich dann die Anforderung an die einzusetzende Türtechnik, so Weizenhöfer: „Wenn keine barrierefreie Erreichbarkeit des Treppenraums im Notfall gefordert wird, weil es zum Beispiel anderweitig barrierefrei erreichbare sichere Bereiche gibt, können mittels geeigneter Türschließer die Anforderungen der DIN 18040-1 in der Alltagsnutzung eingehalten werden. Hier ergeben sich bei einer Türflügelbreite von 1,25 m etwa 50 N Bedienkraft. Die zulässige Bedienkraft von maximal 100 N bei Betrieb der RDA-Anlage kann bei frühzeitiger Abstimmung von Türtechnik, Differenzdruck und Türblattgröße dennoch eingehalten werden. Muss dagegen die ASR V3a.2 erfüllt werden, beträgt die zulässige Bedienkraft nur 25 N, was einen Antrieb an der jeweiligen Tür erfordert. Die Unterschiede sind also erheblich!“

Fazit: Frühe und enge Abstimmung aller beteiligten Planer erforderlich
„Man muss in jedem Fall immer die unterschiedlichen Einbausituationen betrachten und unabhängig davon auch die unterschiedlichsten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Erst aus der Kombination beider Themen lässt sich die passende technische Ausstattung der Tür festlegen – unter Berücksichtigung der Stellschrauben wie Türgröße oder Anpassung des Differenzdrucks“, fasst Günther Weizenhöfer zusammen. „Da spielen also so viele Faktoren mit rein, die man berücksichtigen muss, sodass aus meiner Sicht von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Türfachplaner und dem Planer, der die Druckbelüftung plant, erforderlich ist, um zu einer wirtschaftlichen, guten Gesamtlösung zu kommen“, so Weizenhöfer.

ÜBER GEZE:
GEZE gehört zu den weltweit führenden Unternehmen für Produkte, Systemlösungen und umfassenden Service rund um Türen und Fenster. Der Spezialist für innovative und moderne Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik erzielt mit fundierter Branchen- und Fachkenntnis herausragende Ergebnisse, die Gebäude lebenswert machen.
Weltweit arbeiten bei GEZE mehr als 3.154 Menschen. GEZE entwickelt und fertigt am Stammsitz in Leonberg. Weitere Fertigungsstätten befinden sich in China, Serbien und der Türkei. Mit 37 Tochtergesellschaften auf der ganzen Welt und 6 Niederlassungen in Deutschland bietet GEZE maximale Kundennähe und exzellenten Service.

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