ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über die Sache mit dem Leergut
Deutschlands große Getränkehersteller wollen Einwegflaschen in Zukunft besser kennzeichnen. Auch das Pfand von 25 Cent soll dann auf dem Etikett stehen. Zur Zeit ist das Pfandsystem für viele eher verwirrend. Daher beantwortet unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer die wichtigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrweg- und Einwegpfand?
Tobias Klingelhöfer: Das Mehrwegpfand ist die preiswerteste und ökologisch sinnvollste Lösung. Es beträgt 15 Cent pro Flasche, für Bierflaschen sogar nur 8 Cent. Die Glas- oder Plastikflaschen werden nach dem Gebrauch gereinigt und dann in den Warenkreislauf zurückgeführt.
Das Einwegpfand gibt es nicht nur für Flaschen. Besonders bekannt geworden ist es auch als sogenanntes “Dosenpfand”. Neben Flaschen aus Kunststoff und selten auch Glas, wird mit dem Einwegpfand auch für Getränkedosen ein Pfand erhoben. Grund für die Einführung war der Gedanke, dass mit dem Einwegpfand mehr Dosen und Kunststoffflaschen dem Recycling zugeführt werden können, statt im Restmüll zu landen.
Auf welche Getränke in Einweg-Verpackungen wird Pfand erhoben?
Tobias Klingelhöfer: Das ist in der Verpackungsverordnung (VerpackV) klar geregelt:
-Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (etwa Limonade, Cola, Sportgetränke, Energy-Drinks, Fruchtsaftmischungen mit Mineralwasser)
-Wasser-Getränke mit und ohne Kohlensäure (zum Beispiel Mineralwasser, Heilwasser, Tafelwasser, sogenannte “near-water-Produkte”)
-Bier- und Biermischgetränke mit und ohne Alkohol
-Tee- und Kaffee-Getränke, wenn sie kalt getrunken werden sollen (etwa Eistees)
-Alkoholhaltige Mischgetränke (“Alcopops”, aber auch Weinmischgetränke, wenn der Weinanteil unter 50 Prozent liegt)
-Diätetische Getränke mit Ausnahme solcher, die für die Säuglings- und Kinderernährung bestimmt sind
Für alle pfandpflichtigen Einweg-Verpackungen beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent.
Auf welche Getränkeverpackungen wird denn kein Einwegpfand erhoben?
Tobias Klingelhöfer: Vom Einweg-Pfand ausgenommen sind Verpackungen, die laut VerpackV als “ökologisch vorteilhaft” gelten wie Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen. Darüber hinaus sind folgende Getränke vom Einwegpfand befreit:
-Frucht- und Gemüsesäfte, Nektare
-Milch und Milchgetränke (mindestens 50 Prozent Milchanteil)
-Wein und Spirituosen
-Diätetische Getränke, die ausschließlich für die Säuglings- und Kleinkinderernährung angeboten werden
Woran erkennt man pfandpflichtige Einweg-Verpackungen?
Tobias Klingelhöfer: Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen vom Hersteller deutlich lesbar als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem Strichcode.
Wo können Verbraucher die Einwegflaschen und Dosen abgeben?
Tobias Klingelhöfer: Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die solche aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen zurücknehmen. Wer ausschließlich Getränke in Einweg-Plastikflaschen vertreibt, muss auch nur Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen, aber keine Dosen. Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen. Es gibt für Kioske, Läden oder Tankstellen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmeter allerdings eine Sonderregelung: Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Wo die Dosen oder Flaschen gekauft wurden, spielt aber nach wie vor keine Rolle.
Wie lange kann man Pfandbons aus Rückgabeautomaten einlösen?
Tobias Klingelhöfer: Rechtlich gelten Pfandbons genau wie Gutscheine drei Jahre ab Ausdruck. Hier kommt es aber immer wieder zu Verwirrung und Streit in Geschäften und Supermärkten. Wenn die Pfanderstattung zu Unrecht verweigert wird, spricht man am besten die Geschäfts- oder Filialleitung an! Zeigt diese sich ebenfalls uneinsichtig, kann bei der zuständigen Überwachungsbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung oder Ordnungsamt) Beschwerde eingereicht werden. Das Pfand, das dem Kunden zusteht, kann die Behörde allerdings nicht erstatten.
Was ist für eine reibungslose Rückgabe wichtig?
Tobias Klingelhöfer: Meist werden für die Rückgabe Automaten eingesetzt. Damit diese ihren Dienst tun können, dürfen Dosen und Flaschen nicht zerdrückt werden und das Pfandzeichen und der Strichcode müssen gut erkennbar sein. Erkennt der Automat z.B. wegen Beschädigungen die Einweg-Verpackung nicht, so muss die Rücknahme und Pfanderstattung manuell durch das Personal erfolgen.
Müssen beschädigte Flaschen und Dosen zurückgenommen werden?
Tobias Klingelhöfer: Ja! Fehlen allerdings Pfandzeichen und Strichcode, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren. Das Verkaufspersonal kann eventuell an einer eindeutigen Flaschenform oder einem Prägungsmerkmal erkennen, dass es sich um eine Einwegpfand-Verpackung handelt.
Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de