Fälle von Schadensersatz in Bezug auf Corona-Impfschäden nehmen zu

WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker

Corona-Infektion, Impfschäden, gesundheitliche Langzeitfolgen – die Zahl der Betroffenen steigt und viel von ihnen möchten die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Wie kommt man zu seinem Recht?

München, 21.07.2022: Die auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner mit mehreren Niederlassungen in Deutschland vertritt mit ihren Fachanwälten eine steigende Zahl von Mandantinnen und Mandanten, die im Zuge der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen, von der Bundesregierung und Institutionen wie dem Robert-Koch-Institut empfohlenen Schutzimpfungen den Klageweg beschreiten, weil sie Impfschäden erlitten oder sich durch schuldhaftes Handeln Dritter mit dem Corona-Virus infiziert haben.

Ursächlich für die steigende Zahl von anhängigen Verfahren sind vor allem von Betroffenen erhobene Vorwürfe einer nicht sachgerechten und angemessenen Aufklärung vor einer Schutzimpfung bzw. Behandlungsfehler bei der eigentlichen Impfung. Sehr häufig fanden die Impfungen aufgrund stark steigender Infektionszahlen unter großem Zeitdruck statt, sodass sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit geimpft werden mussten. Infolge dieses Zeitdrucks wurde die notwendige Belehrung, vor allem zu den Risiken und möglichen Nebenwirkungen nicht mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt. Als Grundlage für Klagen nach Impfschäden kommen hier Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der §§ 630a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Betracht.

Eine weitere Gruppe von Klagenden möchte Schadenersatz für erlittene Personenschäden aufgrund einer Corona-Infektion entweder durch Dritte, oder durch einen Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Alten-, Pflege- bzw. Reha-Einrichtung. Auch bei einer Infektion im Rahmen einer Veranstaltung bzw. durch den Aufenthalt in einem Geschäft besteht für Klagende die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten. Die rechtliche Basis bildet dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.

Als auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei vertreten die Fachanwälte von Steinbock & Partner ihre Mandantinnen und Mandanten gegenüber den entsprechenden Institutionen oder Personen. Sie klären im Auftrag ihrer Mandantinnen und Mandanten, inwieweit sich Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz oder gegen den Arzneimittelhersteller durchsetzen lassen.

Als mittelständische Kanzlei verfügt Steinbock & Partner über Niederlassungen in München, Würzburg, Bad Kissingen, Gotha, Randersacker, Gerbrunn, Kürnach, Steinbach-Hallenberg und Rottendorf. Der Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2010) Dr. Lang begleitet schon seit 2005 Ansprüche von Geschädigten. Rechtsanwalt Hamann kann auf seine Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie auf seine Arbeit als staatlich geprüfter Rettungsassistent zurückgreifen, wodurch er neben umfassendem medizinrechtlichem Wissen auch medizinischen Sachverstand in seine Arbeit als Rechtsanwalt einfließen lassen kann.

Ob grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz durch nicht fachgerechte Belehrung vor einer Impfung, einen Behandlungsfehler bei der Impfung oder durch eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, prüfen die Anwälte von Steinbock & Partner auf Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Diese sind in den Antworten auf die Fragen enthalten, die die potenziellen Mandant:innen der Kanzlei mithilfe eines Kontaktformulars zukommen lassen.

Wer Fragen zu einer möglichen Entschädigung für eine Corona-Infektion bzw. zum Thema Schadenersatz aufgrund eines erlittenen Impfschadens hat, der kann die Anwaltskanzlei Steinbock & Partner wegen eines Gesprächstermins für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Dafür lässt sich z. B. das Kontaktformular auf der Internetpräsenz der Kanzlei nutzen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die E-Mailadresse info@steinbock-partner.de oder unter der Telefonnummer 09931 22222 Verbindung aufzunehmen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Herr Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburg
Deutschland

fon ..: 0931/22222
fax ..: 0931/30811111
web ..: https://www.steinbock-partner.de/
email : info@steinbock-partner.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Herr Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburg

fon ..: 0931/22222
web ..: https://www.steinbock-partner.de/
email : info@steinbock-partner.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: