Die WirtschaftsWoche berichtet aktuell von einem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart angeblich gegen den Vorstand und weitere Führungskräfte von fairvesta eingeleitet habe.
Obwohl bei fairvesta bisher unbekannt, ist ein solches Ermittlungsverfahren vor dem Hintergrund der auch in den Medien bereits erwähnten anonymen Angriffe auf fairvesta – anders als die „exklusive“ Berichterstattung der WirtschaftsWoche vermuten lässt – nicht verwunderlich. Die Staatsanwaltschaft ist zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn ihr Tatsachen mitgeteilt werden, die den Schluss auf eine vermeintliche Straftat zulassen, auch wenn ihre Quelle – wie hier – äußerst zweifelhaft ist. Die Schwelle hierfür ist niedrig. Ein Ermittlungsverfahren muss vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips schon dann eingeleitet werden, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist. Erst in diesem Rahmen werden die Vorwürfe überhaupt näher geprüft und – wie der Name schon sagt – der Versuch begonnen, belastende Tatsachen zu „ermitteln“.
Die staatsanwaltlichen Überprüfungen, die nun begonnen werden, treffen fairvesta daher weder unerwartet noch unvorbereitet; sie werden sogar uneingeschränkt begrüßt.
Bereits im Jahr 2012 ist fairvesta mit diversen Strafanzeigen gegen verschiedene Personen an die Staatsanwaltschaft herangetreten, da das Unternehmen und die handelnden Personen im Internet und durch massenhafte Telefaxe bereits damals öffentlich krimineller Handlungen, u. a. der Insolvenzverschleppung und des Kapitalanlagebetrugs, bezichtigt wurden. Niemand anderes als fairvesta selbst war es somit, die die Staatsanwaltschaft um Ermittlungen in diesem Sachverhaltskomplex bat. Es liegt auf der Hand, dass – wäre umgehend sorgfältig ermittelt worden – auf diese Weise so nicht nur das vermeintlich belastende Material, sondern auch alle Begleitumstände einer umfangreichen Prüfung unterzogen worden wären. Ein irgendwie geartetes strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten wäre so zwangsläufig bereits damals ans Licht gekommen.
Bereits seinerzeit hatte fairvesta die Ermittlungsbehörden gebeten, die anonym im Internet erhobenen Vorwürfe zu überprüfen. fairvesta hat dabei nicht nur umfassende Kooperation angeboten, sondern die Staatsanwaltschaft zum Zweck der eingehenden Prüfung ausdrücklich in die Geschäftsräume eingeladen.
Ende 2012/Anfang 2013, nachdem fairvesta sichere Kenntnis vom Datendiebstahl einer ehemaligen Mitarbeiterin erlangt hatte, und nachdem diese noch versucht hatte, die Familie Knoll mit diesem Material zu erpressen, war es abermals fairvesta selbst, die die Staatsanwaltschaft zu einer Hausdurchsuchung anregte, um das entwendete, angeblich strafrechtlich relevante Material sicherstellen zu lassen.
Später, Mitte des Jahres 2013, gelangten offenbar Teile der gestohlenen Unterlagen an verschiedene Redaktionen, darunter auch die der WirtschaftsWoche. Im Rahmen von Presseanfragen wurde fairvesta daraufhin sogar mit privaten Schreiben des Finanzamts an die Familie Knoll konfrontiert.
Aus diesem Anlass wurde die Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal kontaktiert und um Ermittlungen gebeten. Eine weitere Strafanzeige aufgrund neuer Erkenntnisse in dem Sachverhaltskomplex wurde schließlich im April 2014 erstattet.
Zahlreiche Anfragen bei diversen Staatsanwaltschaften, darunter Stuttgart und Tübingen, ob es Ermittlungsverfahren gebe und wie diese unterstützt werden könnten, führten in der Folgezeit nicht einmal zu Rückantworten. Die Kooperationsbereitschaft wurde von fairvesta in einem „Offenen Brief an WirtschaftsWoche“ (http://fairvesta.de/aktuelles-detail/Offener-Brief-von-Otmar-Knoll-an-WirtschaftsWoche) am 07.04.2014 und zuletzt Ende Mai 2014 in einem Anschreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart nochmals bekräftigt.
Bis zum heutigen Tage kann fairvesta nicht positiv bestätigen, ob und welche Ermittlungsverfahren überhaupt geführt werden. fairvesta hat vom angeblichen Ermittlungsverfahren „zu Lasten des Vorstands und weiterer Führungskräfte“ erst durch den Artikel in der WirtschaftsWoche vom 01.07.2014 erfahren, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits vor Wochen nochmals eindringlich gebeten wurde, sich der Sache anzunehmen. fairvesta nimmt nun auf einem ungewöhnlichen, indirekten Wege zur Kenntnis, dass man das „Flehen“ um Aufklärung nun offenbar endlich „erhört“ hat.
Dem Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens sieht fairvesta als das wohl am meisten (von verschiedenen Wirtschaftsprüfern und sogar einem Anlegerschutzanwalt) geprüfte Emissionshaus in Deutschland in jedem Fall gelassen entgegen, auch wenn man damit bisher noch keine Erfahrung machen musste und diskrete und kooperative Ermittlungen solchen mit Gewaltmitteln wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen freilich vorziehen würde.
Der angenehme Nebeneffekt ist jedenfalls, dass die oft nur zwischen den Zeilen tendenziöser Berichterstattung erhobenen Vorwürfe des Betriebs eines „Schneeballsystems“, „Ponzi-Schemes“ oder sonstiger betrügerischer Handlungen klar ausgesprochen und letztendlich von dazu berufener Stelle eindeutig entkräftet werden können.
fairvesta ist sich sicher, dass sich die erhobenen Vorwürfe gleichermaßen wie im Fall Wulff (ehemaliger Bundespräsident) am Ende in Luft auflösen und das Unternehmen sowie die handelnden Personen vollständig rehabilitiert und die Hetzjagd der Neider und Medien ein Ende finden werden.
Die fairvesta Gruppe ist ein internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen. Sitz des Unternehmens ist Tübingen. fairvesta ist spezialisiert auf den Handel mit hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien und hat sich seit Gründung im Jahre 2002 zu einem der führenden Anbieter im Segment geschlossener Immobilienfonds entwickelt. Bis Ende 2013 wurden bereits 13 Fonds mit einem Zeichnungsvolumen von mehr als 850 Mio. Euro erfolgreich platziert und realisiert. Die bisher erwirtschaftete Rendite lag im Durchschnitt oberhalb des Marktniveaus.
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