So können Unternehmen sich gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren
Ob „Wilder Streik“ oder schlichtes Blaumachen – Lohnfortzahlungsbetrug verursacht der deutschen Wirtschaft alljährlich Schäden in Millionenhöhe. Wenn plötzlich weite Teile der Belegschaft wegen angeblicher Krankheit ausfallen und der Betrieb still steht, kann das für betroffene Unternehmen sogar existenzbedrohende Folgen haben. Dennoch fehlt auf Arbeitnehmerseite häufig jegliches Unrechtsbewusstsein: „Ein paar Tage Urlaub auf Attest finden die meisten Blaumacher völlig unproblematisch. Nicht selten werden fingierte Krankmeldungen auch als vermeintlich legitimes Druckmittel gegen den Arbeitgeber eingesetzt“, berichtet Marcus Lentz, Chefermittler der auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisierten Detektei Lentz. Doch Vorsicht: „Wer eine Krankheit vortäuscht, macht sich strafbar“, warnt Lentz und erklärt, wie Unternehmer wirkungsvoll gegen Betrüger vorgehen können.
Lohnfortzahlungsbetrug stellt für die deutsche Wirtschaft ein wachsendes Problem dar. Ob vereinzelte Blaumacher oder massenhafte Krankmeldungen – die Schäden für Arbeitgeber und Krankenkassen sind immens: Rund 40 Milliarden Euro geben Unternehmen jährlich für erkrankte Mitarbeiter aus. Befindet sich unter den Erkrankten nur ein Prozent „Blaumacher“, bedeutet dies einen volkswirtschaftlichen Schaden von 400 Millionen. Expertenschätzungen zufolge liegt die tatsächliche Quote jedoch weit höher: „Wir verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Ermittlungen wegen Lohnfortzahlungsbetrug. Und in rund 90 Prozent der Verdachtsfälle können wir den angeblich Erkrankten auch überführen“, berichtet der Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz. Doch der Nachweis ist schwierig – selbst wenn das Problem bekannt ist und sogar weitgehend offen kommuniziert wird.
Kavaliersdelikt und legitimes Druckmittel?
Ein paar zusätzliche bezahlte Urlaubstage auf Attest? Das halten viele Arbeitnehmer zwar für ein Kavaliersdelikt, aber wer eine Krankheit fingiert, begeht nach §263 StGB eine Straftat. Durch die Erschleichung der Lohnfortzahlung erlangt der Arbeitnehmer nämlich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil. Doch die Überführung der Betrüger ist nicht einfach. „Der Gesetzgeber hat hier hohe Hürden angelegt“, erklärt Ermittlungsexperte Lentz. Arbeitgeber müssen stichhaltige Beweise vorlegen, haben allerdings kaum wirksame Mittel zur Verfügung. „Problematisch ist dies vor allem bei kurzzeitigen Erkrankungen“, weiß Lentz. In der Regel müssen Angestellte erst nach drei Kalendertagen ein ärztliches Attest vorlegen. Selbst bei massenhaften Krankmeldungen ganzer Belegschaften, die relativ offen als Mittel im Arbeitskampf eingesetzt werden, sind Arbeitgeber so weitgehend machtlos. Noch schwieriger wird es, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, da diesem grundsätzlich hohe Beweiskraft zukommt.
Nie auf eigene Faust ermitteln!
Angesichts der immensen wirtschaftlichen Schäden ist verständlich, dass Unternehmer dennoch alles versuchen, um „Blaumacher“ zur Rechenschaft zu ziehen. Umsatzeinbußen, Schadenersatzleistungen und nicht zuletzt ein bleibender Imageverlust durch angebliche Krankheitsfälle können sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden. Manche Chefs versuchen daher Verdächtige durch Ermittlungen auf eigene Faust zu überführen. „Davon können wir nur dringend abraten“, warnt Lentz. „Wer zum Beispiel Handyfotos macht oder verbotene Trackingtools einsetzt, um Beweise zu beschaffen, macht sich letztlich selbst strafbar.“ Darüber hinaus werden diese natürlich vor Gericht nicht anerkannt. Um sich wirkungsvoll gegen fingierte Krankmeldungen wehren zu können, suchen daher immer mehr Unternehmen Hilfe bei professionellen Wirtschaftsdetekteien. „Wir ermitteln bundesweit und im Ausland in rund 500 entsprechenden Fällen pro Jahr“, berichtet Chefermittler Markus Lentz. „Tendenz steigend.“
Aufklärung schützt vor Nachahmern
Die Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug ist für Unternehmer eine sensible Angelegenheit und erfordert absolute Diskretion sowie fundierte Rechtskenntnisse. „Bei den Ermittlungen gibt es eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geben hier enge Grenzen vor“, erklärt Marcus Lentz. „Wir setzen in unserer TÜV-zertifizierten Detektei deshalb nur fest angestellte, ZAD-geprüfte Detektive ein.“ Mit den detaillierten Ermittlungsberichten und gerichtsfesten Beweisen der Detektive, können Arbeitgeber dann wirkungsvoll gegen „Blaumacher“ vorgehen. Neben der fristlosen Kündigung drohen Simulanten dann auch noch empfindliche Geldstrafen: Überführte Betrüger müssen meist auch die Kosten für die Lohnfortzahlung sowie die Kosten für den Detektiveinsatz (nach §91, Abs. 1 ZPO und §823, Abs. 1 BGB) erstatten. Ermittlungen einer Detektei zahlen sich für Arbeitgeber sogar doppelt aus: „Jeder Fall einer fingierten Krankschreibung, der folgenlos bleibt, motiviert andere dazu, den gleichen Weg zu gehen“, weiß Lentz aus Erfahrung. Unternehmer, die ein deutliches Zeichen setzen, schrecken damit auch Nachahmer wirksam ab.
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