Viele sogenannte Souvenirs fallen unter das Artenschutzgesetz
Jetzt im Herbst beginnt die Zeit der Fernreisen. Und vielen unbedarften Urlaubern droht eine Kostenfalle: Wer verbotene Souvenirs aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten mitbringt, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Tag für Tag fischen Zollbeamte an deutschen Flughäfen verbotene Souvenirs in den perversesten Formen aus deutschen Urlauberkoffern. Was in Bangkok oder auf Bali offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort. In Asien und Afrika werden beispielsweise besonders Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder auf Märkten und in Geschäften verkauft.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ‚CITES‘ schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder von der Ausrottung bedroht sind. Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob lebend oder tot – schmuggelt, muss mit einem hohen Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.
In Afrika oder Asien sind Taschen aus Schlangen-Leder oder Kroko-Leder sowie Elfenbein auf jedem Markt zu finden. Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder usw. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen. Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt.
Bedenkenlos mitgenommen werden können Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten. Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten.
Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten. Viele Touristen halten den Kauf für legal, aber auch die Einfuhr solcher Souvenirs ist verboten. Unter www.artenschutz-online.de finden sich im Internet aktuell zu jedem Land die notwendigen Informationen.
Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz im nordrheinwestfälischen Kamp-Lintfort ist ein überregionaler Tierschutzverein.Der 1999 gegründete BDT e.V. unterhält zwei eigene Tierheime in Kamp-Lintfort sowie in Weeze und unterstützt rund 40 Tierheime und Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet. Der BDT e.V. ist ein Verein für Tier-, Natur- und Artenschutz. Das Tierheim in Kamp-Lintfort feierte 2014 bereits sein zehnjähriges Bestehen.
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