Der Vorstand von US Cobalt empfiehlt seinen Aktionären, einstimmig für die Übernahme zu stimmen und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Synergieeffekte und Vorteile hin.
Die vom angehenden kanadischen Kobaltproduzent First Cobalt (ISIN: CA3197021064 / TSX-V: FCC) übernommene US Cobalt (ISIN: CA90352L1085 / TSX-V: USCO) hat seinen Aktionären in Zusammenhang mit der am 17. Mai 2018 um 11 Uhr (Pacific Time) stattfindenden, außerordentlichen Aktionärsversammlung sein Management-Rundschreiben, die dazugehörigen Abstimmungsunterlagen sowie die Übermittlungsschreiben zugesandt.
Auf der Aktionärsversammlung, die in den Geschäftsräumen von Cassels Brock & Blackwell LLP (Suite 2200, 885 West Georgia Street, Vancouver, BC V6C 3E8) abgehalten werden soll, soll den US Cobalt-Aktionären ein Antrag zur Genehmigung der am 14. März 2018 angekündigten Übernahme gemäß einem ,Arrangement-Plan’ unterbreitet werden, wonach First Cobalt – https://www.youtube.com/watch?v=LY4qXCoWstE – alle ausgegebenen sowie ausstehenden Aktien von US Cobalt erwerben wird. Das Umtauschverhältnis der US Cobalt-Aktionäre liegt bei 1,5. Das bedeutet, die US Cobalt-Aktionäre bekommen 1,5 First Cobalt-Aktien pro US Cobalt-Aktie, was einem Aufschlag von 61,8 % auf den Schlusskurs vom 13. März 2018, dem Tag der Veröffentlichung der Übernahme, entspricht.
Der Vorstand von US Cobalt empfiehlt seinen Aktionären, einstimmig für die Übernahme zu stimmen und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Synergieeffekte und Vorteile hin. Man erhalte ein deutlich verbessertes Kapitalmarktprofil, mit einer globalen institutionellen Aktionärsbasis, einer soliden Bilanz und einem bewährten Managementteam. Werde die Transaktion genehmigt, erwarte man ihren Abschluss am oder um den 28. Mai 2018, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch das Gericht, der Bewilligung durch das US-amerikanische ,Committee on Foreign Investment’ und den üblichen behördlichen Zustimmungen, erklärte das US Cobalt-Management.
Nach Möglichkeit sollen alle US Cobalt-Aktionäre persönlich oder über einen Bevollmächtigten abstimmen.
Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte
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