Vancouver, BC, Kanada – First Majestic Silver Corp. (das Unternehmen oder First Majestic) berichtet über den aktuellen Stand des laufenden Steuerstreits mit der mexikanischen Steuerbehörde Servicio de Administracion Tributaria (die SAT) in Verbindung mit der Advance Pricing Agreement (die APA) (Anm.: Vorabzusage über Verrechnungspreise) aus dem Jahr 2012, die mit Primero Empresa Minera, S.A. de C.V. (PEM), einer Tochtergesellschaft des Unternehmens, getroffen wurde.
Wie bereits am 13. Mai 2020 bekannt gegeben, hat das Unternehmen der mexikanischen Regierung eine Absichtserklärung zur Geltendmachung eines Anspruchs (die Mitteilung) gemäß den Bestimmungen von Kapital 11 des nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) zugestellt. Mit der Zustellung dieser Mitteilung begann eine 90-tägige Frist, in der die mexikanische Regierung mit dem Unternehmen in Verhandlungen über die Beilegung des Streits in gutem Glauben eintreten konnte. Diese 90-tägige Frist lief am 11. August 2020 ab, ohne dass der Steuerstreit beigelegt werden konnte.
Das Unternehmen wurde überdies von seinen mexikanischen Rechtsberatern darüber informiert, dass PEM eine Entscheidung, zu der das Bundesverwaltungsgericht (das Bundesgericht) am 23. September 2020 gelangte, zugestellt wird, die die PEM gewährte APA für nichtig erklärt und die Steuerbehörde anweist, die Beweislage und die Grundlage für die Gewährung der APA erneut zu prüfen. Gegen die Entscheidung des Bundesgerichts kann beim Bezirksgericht Berufung eingelegt werden.
Die Rechtsberater des Unternehmens sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichts nicht nach Befolgung regulärer Verfahren erging, übereilt getroffen wurde und PEM nicht die Möglichkeit zur Vorlage von Beweisen bot. Darüber hinaus steht die Entscheidung im Widerspruch zu früheren Präzedenzfällen und verstößt gegen die mexikanische Bundesverfassung. Das Unternehmen prüft nach wie vor all seine rechtlichen Möglichkeiten sowohl auf inländischer als auch auf internationaler Ebene, einschließlich im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens, und wird gegebenenfalls über seine geplante rechtliche Vorgehensweise informieren.
ÜBER DAS UNTERNEHMEN
First Majestic ist ein börsennotiertes Bergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent auf die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen konzentriert. Das Unternehmen besitzt und betreibt die Silber-Gold-Mine San Dimas, die Silber-Gold-Mine Santa Elena und die Silbermine La Encantada. Die Produktion bei diesen Minen soll 2020 zwischen 11,0 und 11,7 Millionen Unzen Silber bzw. 21,4 und 22,9 Unzen Silberäquivalent liegen.
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FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer
President & CEO
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Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen (zusammen zukunftsgerichtete Aussagen). Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder die zukünftige Leistungen, Geschäftsaussichten oder -chancen des Unternehmens, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht ermittelbaren Beträgen und Annahmen des Managements beruhen, die wiederum auf der Erfahrung und Wahrnehmung des Managements in Bezug auf historische Trends, aktuelle Bedingungen und erwartete zukünftige Entwicklungen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen in Bezug auf: die Geschäftsstrategie des Unternehmens; zukünftige Planungsprozesse; kommerzielle Bergbauaktivitäten; Cashflow; Budgets; Zeitpunkt und Umfang der geschätzten zukünftigen Produktion; Gewinnungsraten; Minenpläne und die Lebensdauer der Minen; den zukünftigen Preis für Silber und andere Metalle; Produktionskosten; Kosten und Zeitpunkt der Erschließung neuer Lagerstätten; Investitionsprojekte und Explorationsaktivitäten sowie deren mögliche Ergebnisse. Die Annahmen können sich als falsch erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen abweichen. Die Zielvorgaben können daher nicht garantiert werden. Die Anleger werden dementsprechend ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf die Vorgaben und zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Pläne, Annahmen oder Erwartungen, auf die sich diese stützen, eintreten werden. Alle anderen Aussagen – ausgenommen Aussagen über historische Fakten – können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Aussagen über nachgewiesene und wahrscheinliche Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen können auch als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden, soweit sie Schätzungen der Mineralisierung beinhalten, die bei einer Erschließung des Konzessionsgebiets entdeckt wird, und im Falle von gemessenen und angezeigten Mineralressourcen oder nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven spiegeln diese Aussagen die auf bestimmten Annahmen beruhende Schlussfolgerung wider, dass die Minerallagerstätte wirtschaftlich abbaubar ist. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele bzw. zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder betreffen (oft, aber nicht immer, unter Gebrauch von Wörtern oder Begriffen wie suchen, rechnen mit, planen, fortsetzen, schätzen, erwarten, können, werden, vorhersagen, prognostizieren, Potenzial, Ziel, beabsichtigen, könnten, dürften, sollten, glauben und ähnliche Ausdrücke), sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein.
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