Flexi-Rente: Länger arbeiten soll sich lohnen

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ARAG Experten zum flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf mit dem Namen “Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben” verabschiedet. Normalbürger können es nur erahnen: Dahinter verbirgt sich die Flexi-Rente. Was es damit auf sich hat und was sich für Arbeitnehmer und Rentner ändert, erläutern ARAG Experten.

Was ist die Flexi-Rente?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aufgrund der Vorgaben der großen Koalition schon vor Monaten einen Referentenentwurf für die Einführung eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand ausgearbeitet. Nun hat der Bundestag den konkreten Gesetzentwurf verabschiedet. Geplant ist, die Flexi-Rente ab 1. Juli 2017 in Kraft treten zu lassen. Erwerbstätige bekommen dann mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente. Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden – zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gleichzeitig können Arbeitnehmer früher einen Teil der Rente beziehen.

Wie viel darf ein Rentner dazuverdienen?
Wer derzeit eine vorgezogene Altersrente bezieht und mehr als 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich weitere 450 Euro verdient, bekommt seine Rente nur als Teilrente ausgezahlt – und zwar in Gestalt einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Rente. Welche Rentenstufe gezahlt wird, hängt von der individuell berechneten Hinzuverdienstgrenze ab. Wird diese nur um einen Cent überschritten, kann nur die nächstniedrigere Stufe bezogen werden. Unter Umständen wird die Rente dann sogar auf Null gekürzt. Die Flexi-Rente wird diese Regelung grundlegend ändern. Die festen Grenzen fallen weg. Stattdessen gilt: Wird bei einer vorgezogenen Rente eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Damit wird die Teilrente in Zukunft stufenlos und direkt an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Laut ARAG Experten gibt es aber einen Haken: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen.

Mehr einzahlen und früher in Rente
Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent weniger. Allerdings ist es auch derzeit schon möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man bisher aber erst ab 55 Jahren. Mit der Flexi-Rente wird diese Grenze nach unten verschoben. Künftig ist es schon ab 50 Jahren möglich, Ausgleichszahlungen zu tätigen.

Länger arbeiten und die Rente erhöhen
Wenn ein Arbeitnehmer derzeit über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält er – sofern er keine Rente bezieht – einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die gleichzeitig mit Bezug einer Teilrente erzielt werden, haben somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Auch das ändert sich mit der Flexi-Rente. Die Zuschlag-Regelung bei Nichtbezug von Rente bleibt bestehen. Zusätzlich sollen diejenigen, die freiwillig weiter den Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, dadurch auch ihre Rentenansprüche erhöhen.

Fazit
Für Arbeitnehmer wird der Eintritt ins Rentendasein deutlich flexibler. Wer in Rente geht, muss sich aber über die Möglichkeiten erst einmal gründlich informieren. ARAG Experten empfehlen dafür die Lektüre der Informationsangebote der Deutschen Rentenversicherung.

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