“Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle” – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

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Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Tanja S. aus München:
In den Herbstferien fliegen wir noch einmal in den Urlaub. Im Sommer hätten wir unseren Flug wegen langer Schlangen an der Sicherheitskontrolle beinahe verpasst. Falls wieder so viel los ist: Bekämen wir die Kosten für neue Flugtickets erstattet, sollten wir den gebuchten Flieger verpassen? Und an wen müssten wir uns wenden?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Überlange Sicherheitskontrollen infolge von Personalmangel sorgen derzeit immer wieder für Schlagzeilen. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Denn grundsätzlich ist es Sache des Passagiers, rechtzeitig zum Gate zu kommen. Allerdings gibt es erste Gerichtsurteile zu Gunsten von Reisenden. Beispielsweise gestand das Amtsgericht Erding einem Passagier einen Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises zu. Zahlen musste der Flughafenbetreiber. Denn dessen Mitarbeiter hatten den Fluggast aufgefordert, sich in einer anderen Schlange für den Sicherheitscheck anzustellen, wodurch er den Flug verpasste. Allerdings muss der Passagier das Personal auf die Zeitnot aufmerksam machen. Sonst ist er mitschuldig (Az. 8 C 1143/16). Auch beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte ein Passagier Erfolg. Es sprach ihm einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland zu. Der Fluggast konnte die Sicherheitskontrolle nicht passieren, weil Mitarbeiter in seinem Koffer gefährliche Gegenstände vermuteten. Er musste drei Stunden auf das Bombenräumkommando warten. Das Gericht sah hier die mangelhafte Organisation bei der Bundespolizei als Grund für den verpassten Flug an (Az. 1 U 276/12). Diese beiden Beispiele zeigen: Je nach Verursacher der verspäteten Ankunft des Passagiers am Gate können die Ansprechpartner für eine Kostenerstattung unterschiedlich sein. Die Fluggesellschaft ist es in solchen Fällen allerdings nie. Sie kommt nur dann ins Spiel, wenn sie die Beförderung verweigert, zum Beispiel wegen Überbuchung, den Flug ausfallen lässt oder der Flieger mit großer Verspätung startet.
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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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