Berlin, 13. Oktober 2016. Passend zu Beginn der Ferienzeit hatten TUIFly und AirBerlin in den letzten Tagen Hunderte Flüge aufgrund von massiven Krankmeldungen der Crew-Mitglieder annulliert.
Dies war insbesondere für viele Familien, die in die Herbstferien starten wollen, besonders ärgerlich.
TUIFly vertritt die Auffassung, dass „die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt sind“, und wollen daher Ihren betroffenen Kunden keine Entschädigungen zahlen.
Nach der Auffassung von Adrian Kreller, dem AirHelp Chef Deutschland, „haben die Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung, da die Krankmeldungen nicht als Streik und damit nicht als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind. Somit ist klar, dass TUIFly und AirBerlin Entschädigungen an Ihre Fluggäste zahlen müssen.“
Gemäß der EU Flugverordnung EC-261 können Flugpassagieren bis zu 600EUR an Entschädigung zustehen, wenn Flüge sie weniger als 14 Tagen vor Abflug über die Annullierung informiert wurden. Die Höhe der Entschädigung hängt des Weiteren von der Entfernung zum Zielort ab und wann der Kunde über die Annullierung informiert wurde und ob der Zielort deutlich früher oder deutlich später erreicht wurde.
Dabei ist es keine Seltenheit, dass Fluggesellschaften wie TUIFly bei dem Thema Flugentschädigung erst einmal abwiegeln, denn es geht um viel Geld. Insgesamt schulden Airlines bereits 203 Mio. EUR an Entschädigungen und schon 620.000 Passagiere sind entschädigungsberechtigt; und das sind nur die Zahlen für die ersten 8 Monate in 2016.
Über:
AirHelp
Herr Adrian Kreller
Spring Street 134
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Vereinigte Staaten
fon ..: +49 (0)30 831 941 53
web ..: https://www.airhelp.com/de
email : adrian.kreller@airhelp.com
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Seit der Gründung in 2013 hat das Unternehmen weltweit mehr als 600.000 Passagieren bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen geholfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches kostenlos für den Kunden und nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet.
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