Flugrecht-Umfrage: Lufthansa Platz 1, Ryanair enttäuscht Passagiere

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Umfrage unter Passagieren beschert Lufthansa Platz 1 der beliebtesten Airlines. Ryanair ist Schlußlicht und wird dadurch für die Flugausfälle und Verspätungen in 2018 abgestraft.

BildNürnberg, 8.November 2018 – Bei einer Passagier-Befragung durch das Fluggastrechte-Portal Flugrecht.de hat Lufthansa als beste Fluggesellschaft abgeschnitten. Zur unbeliebtesten Airline wählten die über Facebook befragten Passagiere die irische Gesellschaft Ryanair. Sicherheit ist nach wie vor das wichtigste Kriterium bei der Wahl des Angebots.

Insgesamt nahmen 229 Nutzer via Facebook an der Befragung zwischen September und Oktober 2018 teil. Bei der Befragung wurden die Nutzer zum einem darum gebeten, die aus ihrer Sicht und Erfahrung „beste“ und „schlechteste“ Airline („mit welcher Fluggesellschaft würdest du nicht mehr fliegen?“) zu wählen. Zudem wurden sie befragt, welche Kriterien für sie bei der Wahl der Fluggesellschaft wichtig sind.

„Wer ist deiner Meinung nach die beste Fluggesellschaft?“

Mit weitem Abstand erzielte Lufthansa die meisten positiven Stimmen (36,2%). 83 Nutzer kürten sie zur besten Airline, gefolgt von Emirates (14%, 32 Stimmen). Condor und Singapur Airlines teilen sich Platz 3 (jeweils 6,1%, 14 Stimmen).

„Mit welcher Fluggesellschaft würdest du nicht mehr fliegen?“

Auch bei der Abstimmung über die unbeliebteste Airline ergab sich ein klares Votum. 81 Nutzer (35,4%) bestraften die irische Fluggesellschaft mit ihrer Stimme wohl für die zahlreichen Flugausfälle und -verspätungen in den letzten Monaten sowie die restriktive Handhabung von Entschädigungsanfragen. Auf dem wenig ruhmreichen Platz 2 folgt die inzwischen insolvente Air Berlin, allerdings nur mit 14 Stimmen (6,1%).

„Was ist dir bei einer Flugreise am Wichtigsten?“

Auf diese Frage antworteten 57,2% der Befragten mit „Sicherheit“, gefolgt von „günstigster Preis“ mit 18,3%. Weitere Ergebnisse: der Komfort der Sitze wog mit 10,9% stärker als „großzügige Gepäckregeln“ (5,2%), „Freundlichkeit des Personals“ (3,9%), Essen und Trinken (3,5%) oder „Sauberkeit an Bord“ (0,9%).

www.flugrecht.de

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