Flugreisen mit Krankheit und Behinderung

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Der Reiserechtsspezialist Flugrecht.de erklärt die wichtigsten Regelungen.

Reisen mit einer Krankheit oder Behinderung ist an sich schon nicht immer einfach. Die Bestimmungen bei Flugreisen (z.B. Sicherheitsvorschriften) machen die Sache aber teilweise noch komplizierter.

Beförderungspflicht und Hilfestellungen
Die gute Nachricht gleich vorne weg: Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Die entsprechende EU-Verordnung gilt für Flüge mit Start, Landung oder Transit auf einem EU-Flughafen. Ausnahmen sind nur möglich bei Sicherheitsproblemen oder wenn es – beispielsweise bei extremem Übergewicht – physisch unmöglich ist, den Passagier an Bord zu befördern. Die Airline muss Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auch bei der kompletten Abfertigung unterstützen und sie ggf. auch vom Flughafen-Eingang bis zum Sitz im Flugzeug und zurück zum Ausgang am Zielflughafen begleiten.

Fliegen mit Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen
Rollstühle, Gehilfen und andere Mobilitätshilfen können grundsätzlich kostenfrei transportiert werden. Sie müssen in der Regel mit dem Gepäck aufgegeben werden, werden aber nicht auf das Freigepäck angerechnet. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden dann mit Rollstühlen bzw. Fahrzeugen des Flughafens oder der Fluggesellschaft direkt zum Flugzeug gebracht. Insbesondere auf Kurz- und Mittelstreckenflügen werden meist keine Rollstühle in der Kabine mitgeführt, viele behinderte Passagiere können daher während des Flugs nicht ihren Sitz verlassen.
Problematisch kann der Transport von elektrisch angetriebenen Rollstühlen sein. Fälle von explodierenden oder brennenden Mobiltelefonen haben dazu geführt, dass es inzwischen strenge Sicherheitsvorschriften für das Mitführen von Akkus an Bord von Flugzeugen gibt. Betroffene sollten sich unbedingt bei der Fluggesellschaft erkundigen, welche Einschränkungen bestehen.

Flugreisen mit Assistenzhund (z.B. Blindenhund)
Blindenhunde fliegen mit ihrem Herrchen oder Frauchen kostenlos in der Kabine mit – unabhängig von ihrer Größe. Das gleiche gilt auch für andere Assistenzhunde, wie sie beispielsweise bei Diabetes oder Epilepsie eingesetzt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, dass der Hund benötigt wird. Wichtig ist bei der Mitnahme von Assistenz- bzw. Blindenhunden auf internationalen Reisen auch, dass man alle nötigen Unterlagen für die Einreise mitnimmt, beispielsweise Impfnachweise.

Mitnahme von Medikamenten und Hilfsmitteln in Flugzeugen
Werden Medikamente oder Hilfsmittel getrennt vom restlichen Reisegepäck verpackt, werden sie ebenfalls kostenlos transportiert und nicht auf das Freigepäck angerechnet. Außerdem dürfen notwendige Medikamente selbst dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn es sich um Flüssigkeiten handelt und die maximal zulässige Menge von 100 ml pro Behälter überschritten wird. Allerdings sollte ein Attest vom Arzt mitgenommen werden, das die Notwendigkeit der Mitnahme belegt.

Fliegen mit Implantaten, Herzschrittmachern und Prothesen
Bei allen Implantaten und Prothesen, die größere Teile aus Metall enthalten, muss man damit rechnen, dass sie bei der Sicherheitskontrolle den Metalldetektor auslösen. Um dem Sicherheitspersonal das verdächtige Metall erklären zu können, empfiehlt es sich daher, einen Gelenk-, Implantat- oder Prothesenpass vom Arzt ausstellen zu lassen.
Sowohl die türgroßen Metalldetektoren als auch die entsprechenden Handgeräte können zu Störungen bei Implantaten und Prothesen mit empfindlicher Elektronik führen. Insbesondere Patienten mit Herzschrittmachern wird empfohlen, sich stattdessen lieber abtasten zu lassen.

Fliegen mit Sauerstoff
In Flugzeugen ist der Luftdruck um etwa ein Viertel niedriger als am Boden. Für einige Patienten – z.B. mit Atemwegserkrankungen – kann es daher nötig sein, sie mit zusätzlichem Sauerstoff zu versorgen. Das gilt natürlich erst recht für Patienten, die bereits am Boden auf Sauerstoff angewiesen sind.
Welche Modelle von Druckflaschen oder Konzentratoren eingesetzt werden können, wie lange sie reichen müssen oder ob man den Sauerstoff von der Fluggesellschaft beziehen muss, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist daher, sich rechtzeitig vor der Reise mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen.

Flugreisen mit ansteckenden Krankheiten
Um Mitarbeiter und andere Passagiere zu schützen, verweigern Fluggesellschaften Passagieren mit ansteckenden Krankheiten i.d.R. die Beförderung.
Auch für kranke Passagiere ist ein Flug aber möglich, wenn ihre Krankheit (zumindest aktuell) nicht ansteckend ist. Patienten mit auffälligen Symptomen (z.B. Flecken im Gesicht) sollten sich daher möglichst kurz vor dem Flug eine Unbedenklichkeitserklärung von ihrem Arzt ausstellen lassen. Auch über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Zielland sollte man sich informieren.

Ausführliche Informationen zum Thema hat Flugrecht.de unter https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=958 zusammengestellt.

Reisen mit Krankheit und Behinderung

www.flugrecht.de ist ein Portal der GDVI Verbraucherhilfe GmbH. Unter Flugrecht.de helfen wir Verbrauchern, bei Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung ihre Ansprüche nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Flugrecht.de erhält dabei nur im Erfolgsfall eine Provision.

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0911-13132016
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