Forbildungspflicht für Ärzte und Medizinpersonal

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Gemäß §§ 95d und 137 SGB V sind Vertragsärzte und Fachärzte am Krankenhaus zum Nachweis ihrer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.

BildDer Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und frei von wirtschaftlichen Interessen sein.

Der Fortbildungsnachweis kann durch die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern erbracht werden. Erforderlich ist der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Jeweils nach fünf Jahren muss der Vertragsarzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Nachweis erbringen, dass er seiner Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt zunächst eine Honorarkürzung; fehlt der Nachweis auch noch zwei Jahre nach Ablauf der Fünfjahresfrist, soll die KV gegenüber dem Zulassungsausschuss unverzüglich einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.

Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch für angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes.

Für die Fachärzte am Krankenhaus gilt eine adäquate Regelung. Allerdings müssen mindestens 150 der 250 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben werden. Der Fortbildungsnachweis erfolgt gegenüber dem ärztlichen Direktor.

DER ARZNEIMITTELBRIEF bietet seinen Abonnenten die Möglichkeit, im Internet CME-Punkte im Rahmen der zertifizierten Fortbildung zu erwerben. Das GKV-Modernisierungsgesetz schreibt sowohl den Vertragsärzten als auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vor, regelmäßig den Nachweis über ihre Fortbildungsaktivitäten zu erbringen.

Ab Januar 2008 ist jede Ausgabe des ARZNEIMITTELBRIEFS als strukturierte interaktive Fortbildung von der Ärztekammer Berlin für die Vergabe von CME-Punkten zertifiziert.

Zu jeder Ausgabe steht ein Fragebogen mit zehn Prüfungsfragen im Internet, der ausschließlich hier beantwortet werden kann. Der Fragebogen wird zeitgleich mit der aktuellen Ausgabe ins Netz gestellt und bleibt 6 Wochen lang aktiv. Haben Sie 7 von 10 Fragen richtig beantwortet, erhalten Sie 3 Punkte. Eine Teilnahmebescheinigung mit den erzielten CME-Punkten erhalten Sie per E-Mail als PDF-Datei. Wenn eine Einheitliche Fortbildungsnummer EFN des Arztes vorliegt, werden die CME-Punkte auch zur elektronischen Erfassung an die Ärztekammer Berlin weitergeleitet.

Abonennten können 36 CME-Punkte pro Jahr erwerben, die optional, automatisch an die Ärztekammer weitergeleitet werden.

CME Fortbildungspunkte für Ärzte

Gäste haben die Möglichkeit CME-Tests kennenzulernen, um selbst zu beurteilen, ob ein Abonnement des ARZNEIMITTELBRIEFS für sie ein geeigneter Weg ist, 36 CME-Punkte pro Jahr zu erwerben.

Über:

Westkreuz-Verlag GmbH Berlin/Bonn
Frau Kristin Ahrens
Töpchiner Weg 198/200
12309 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-7452047
fax ..: 030-7452066
web ..: http://der-arzneimittelbrief.de/
email : arzneimittelbrief@westkreuz.de

Pressekontakt:

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Author: PM-Ersteller

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