Warum das BSG-Urteil zur Honorartätigkeit von Ärzten und Pflegekräften im Zuge der Covid-19-Krise aufgehoben werden sollte.
Aktuell fehlen in deutschen Krankenhäuser etwa 17.000 Pflegekräfte. Gleichzeitig arbeiten über 10.000 freiberufliche Pflegekräfte nach dem BSG-Urteil von 2019 nicht. Um die eklatanten #Personalengpässe in Zeiten des #Corona-Virus zu überbrücken, empfinden wir es daher als ideale Lösung, das Urteil von 2019 für eine begrenzte Zeit außer Kraft zu setzen und freiberufliche #Pflegekräfte, #Honorarärzte, #Kliniken und #Pflegeheime von einer Strafverfolgung aufgrund von Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug zu befreien. So können wir auf die wertvollen Reserven der Honorarärzte und freiberuflichen Pflegekräfte zurückgreifen.
Denn auch Herr Wieler appelliert seit mehreren Tagen an die Krankenhäuser, ihre Kapazitäten auf Intensivstationen auszubauen. Dabei sind den Kliniken und Praxen aufgrund des ohnehin bestehenden Pflegenotstands in Teilen die Hände gebunden.
Denn nicht nur jede verhinderte Infektion zählt, auch jeder Klinikheld ist wichtig, um die Krise zu meistern.
Jeder kann seinen Beitrag zur Verlangsamung der #Corona-Pandemie leisten. Auch wir.
Aufgrund der aktuellen Krisensituation durch #Covid19 stellen wir unsere #eRecruiting-Technologie allen #Kliniken, #Arztpraxen und #Pflegeheimen bis zum 20. April kostenfrei zur Verfügung.
Jede verhinderte Infektion zählt, auch jeder #Klinikheld ist wichtig, um die Krise zu meistern.
Bei Fragen ruft uns einfach kurz an oder schreibt uns ( www.klinikheld.de). Wir versuchen alles so schnell als möglich zu beantworten.
PS: Wir danken allen von ganzem Herzen, dass ihr unser Gesundheitssystem am Laufen haltet und alles tut, um Betroffene zu heilen.
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