Fristlose Kündigung wegen falscher Arbeitszeitangaben – ausnahmsweise unwirksam

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Fristlose Kündigung wegen falscher Arbeitszeitangaben - ausnahmsweise unwirksam
Arbeitsrecht

In einem Mannheimer Theater brüten Personalreferentin und ein Personal-Verantwortlicher über einem Problem: Einem Theater-Mitarbeiter wurden Zulagen gestrichen, und wohl um ihm entgegen zu kommen, hat man eine kreative Idee: Er soll doch einfach mehr Arbeitsstunden aufschreiben, das sei kein Problem, der Arbeitgeber, die Stadt Mannheim, würde ihm das Geld dafür auszahlen, was sie auch tat, ohne allerdings etwas von der „Vereinbarung“ zu wissen. Als das durchsickerte, reagierte die Stadt: mit fristlosen Kündigungen – an alle Beteiligten. Das berichtet das Arbeitsgericht Mannheim in seiner Medienmitteilung vom 09.08.2017.

Am 21.09.2017 entschied das Arbeitsgericht Mannheim die Kündigungsschutzklage gegen den Mitarbeiter, Aktenzeichen 12 Ca 63/17: Er hat noch einmal Glück gehabt! Üblicherweise kennen die Arbeitsgerichte kein Pardon beim Abrechnungsbetrug. Und auch hier warfen die Richter dem Mann vor: Da er teilnahm bei dem Gemauschel, verstieß er eigentlich erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, regelmäßig folgt darauf die fristlose Kündigung.

Hier aber befanden die Arbeitsrichter: Der Mitarbeiter durfte sich verlassen auf seine direkten Vorgesetzten, dass sie in Absprache mit der Stadt handelten, dass alles seine Richtigkeit hatte mit den Angaben auf dem Arbeitszeitnachweis, auch wenn sie nicht korrekt waren. Die Stadt hätte den Mitarbeiter höchstens abmahnen dürfen, die fristlose Kündigung war unverhältnismäßig hart. Berücksichtigt haben die Richter auch, dass der Mitarbeiter nichts verheimlicht hatte, und dass er lange Jahre ein zuverlässiger Mitarbeiter des Theaters war.

Im Verfahren widersprach die Stadt dieser Ansicht, wohl mit diesen Argumenten: Der Mitarbeiter hätte auf diesen Deal nicht eingehen dürfen, sich stattdessen bei der Stadt rückversichern müssen, keinesfalls darauf vertrauen dürfen, dass der Arbeitgeber einverstanden ist mit diesen kreativen Abrechnungsideen.

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Auch wenn der Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begeht, die Richter berücksichtigen immer die Besonderheiten des Einzelfalls. Regelmäßig lohnt es sich, gegen die Kündigung vorzugehen, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, Frist: 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens.

Warnen kann ich nur vor falschen Arbeitszeitangaben, das ist in fast allen Fällen ein Arbeitszeitbetrug, regelmäßig führt das zu einer fristlosen Kündigung. Wenn Ihr Vorgesetzter eine falsche Abrechnung vorschlägt, sollten Sie darauf regelmäßig nicht eingehen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, wo klar geregelt wird, welche Zahlungen Sie warum erhalten. Wenn Sie sich in einer delikaten Situation wähnen, sollten Sie sich vorher Rat bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler holen.

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