Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten
Steht der Frühling vor der Tür, freuen sich viele auf sprießendes Grün und höhere Temperaturen. Für Hausbesitzer bedeutet der Abschied vom Winter aber auch Arbeit. Denn Frost, Schnee, Wind und Kälte können Spuren an Haus und Garten hinterlassen haben. Worauf beim Frühjahrscheck auf dem eigenen Grundstück zu achten ist, erklärt Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.
Dach kontrollieren und Regenrinnen säubern
Die kalte Jahreszeit kann Haus und Garten ganz schön zusetzen. Schnee, Eis, Regen und Wind beanspruchen vor allem das Dach. „Haben sich Dachziegel gelöst oder sind beschädigt, führt das schnell zu undichten Stellen, durch die Feuchtigkeit eindringt“, so Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. „Um Folgeschäden wie etwa Schimmel zu verhindern, ist eine Kontrolle hier besonders wichtig.“ Regenrinnen und Rohre sollten Hausbesitzer zudem von Dreck, Moos und Laub befreien, damit Wasser ungehindert abfließen kann. Gleiches gilt für eine Photovoltaikanlage: Sind Solarmodule verschmutzt, beeinträchtigt das unter Umständen die Leistung. „Um sich selbst bei der Dachkontrolle nicht in Gefahr zu bringen, kann es sinnvoll sein, einen Fachbetrieb zu beauftragen“, rät Nguyen.
Risse in der Fassade
Auch an Fassaden geht kaltes Winterwetter womöglich nicht spurlos vorbei. „Hausbesitzer sollten daher bei ihrem Kontrollgang prüfen, ob durch Schnee, Eis und Frost Risse in den Außenwänden entstanden sind“, so die ERGO Expertin. Denn dadurch kann Feuchtigkeit in Mauerwerk und Haus eindringen und die Bausubstanz beschädigen. Anzeichen für Frostschäden sind Risse im Putz, Spuren von an der Fassade heruntergelaufenem Wasser, abgeblätterte Farbe und Salzausblühungen am Sockel. Diese weißen „Wölkchen“ sind ein Zeichen für dauerhafte Feuchtigkeit. Winterschäden an Außenwänden sollten Bewohner schnell beseitigen. Nguyen empfiehlt, auch Dichtungen an Türen und Fenstern zu kontrollieren. Sind sie rissig und undicht, gelangt sonst ebenfalls Feuchtigkeit ins Innere.
Stolperfallen auf Wegen beseitigen
Wer einen Garten hat, sollte auch hier einen Kontrollgang machen. Die ERGO Expertin rät Besitzern dazu zu prüfen, ob sich Bodenplatten auf Terrasse oder Wegen durch Frost und Sickerwasser angehoben oder abgesenkt haben oder wackeln. Dadurch reduzieren sie nicht nur die Gefahr von Stürzen, sondern gehen auch ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. „Mögliche Stolperfallen gilt es am besten sofort zu beheben“, so Nguyen. „Denn stürzt zum Beispiel ein Besucher über eine lose Platte, müssen die Eigentümer unter Umständen dafür haften.“ Vor allem bei Personenschäden kann das schnell teuer werden.
Bäume und Pflanzen im Garten
Sträucher, Bäume, Hecken und Zäune dürfen bei der Gartenkontrolle ebenfalls nicht fehlen. Hausbesitzer sind auch hier verpflichtet, ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. „Geschädigte oder abgebrochene Äste müssen sie entfernen sowie lose Zaunsprossen reparieren“, erklärt die Versicherungsexpertin von ERGO. „Fällt beispielsweise ein abgebrochener Ast auf ein parkendes Auto, können Hausbesitzer gegebenenfalls für den Schaden haftbar gemacht werden.“ Um sich vor solchen finanziellen Folgen zu schützen, ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
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