Frühzeitige Ferien wegen Corona

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ARAG Experten informieren über die Konsequenzen der aktuellen Schulschließung

Viele Bundesländer haben nicht lange überlegt: Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, bleiben die Schulen und Kitas fast im gesamten Bundesgebiet bis mindestens nach den Osterferien zu. Während sich die meisten Schüler über drei Extrawochen Ferien freuen, stehen insbesondere berufstätige Eltern nun vor einem enormen Problem: Wer betreut die Kinder? Oma und Opa sollten nicht aushelfen, denn sie zählen zur Risikogruppe. Wird das Gehalt weiterhin gezahlt? Müssen Urlaubstage für die außerordentliche Kinderbetreuung genommen werden? Auch für die Schüler im Abijahrgang besteht nur wenig Anlass zur Freude: Für sie stehen in den nächsten Wochen wichtige Klausuren an. Sie müssen nun alleine pauken und sich über Intranet, Skype & Co. mit ihren Lehrern und Klassenkameraden austauschen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung
Wenn es nach gründlicher Prüfung niemanden gibt, der die Kinder betreuen kann, dürfen Eltern übergangsweise für einige Tage zu Hause bleiben, bis eine Lösung gefunden wurde. Einzige Ausnahme sind Arbeits- oder Tarifverträge, die dies ausdrücklich ausschließen. Dabei haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 616). Die ARAG Experten raten aber dazu, die Situation vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Eventuell findet sich noch eine ganz andere Lösung, wie etwa das Arbeiten im Home-Office. Auch die Betreuung des Nachwuchses im Büro könnte eine Alternative sein, auch wenn kein Anspruch darauf besteht.

Sich selber krankmelden und damit eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, ist hingegen keine gute Idee und kann sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Ob Beamte ihr Recht auf bezahlten Sonderurlaub auch bei der aktuellen Schulschließung in Anspruch nehmen können, ist unklar und wird zurzeit vom Bund und den einzelnen Bundesländern geklärt. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist eine kurzfristige Arbeitsbefreiung wegen Schulschließung hingegen möglich, sollte aber vorab mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Wenn die Schließung länger dauert
Sonderurlaub, Home-Office, Kinderbetreuung im Büro – all dies sind lediglich kurzfristige Varianten der Kinderbetreuung. Mittelfristig müssen Arbeitnehmer auch andere Möglichkeiten prüfen und zur Not ihre Urlaubstage opfern oder unbezahlten Urlaub nehmen. Die ARAG Experten raten jedoch, in engem Austausch mit dem Chef zu bleiben, denn diese Zeiten sind anders. Vielleicht ist es der sonst so strenge Chef ja auch!

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/08024/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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