Die Routine des Begleiters im Straßenverkehr ist der Schlüssel für den jugendlichen Fahranfänger. Als Begleiter wird meist der Vater oder die Mutter in den Papieren eingetragen.
Unter der Obhut und Begleitung von Vater oder Mutter lässt sich die defensive Fahrweise am Besten einüben. Gleichzeitig sitzt ein Fahrbegleiter im Auto, der rechtzeitig erkennt, wenn die Fahrsituation kritisch wird. Junge Fahrschulanfänger lernen mit dem begleiteten Fahren eine reifere Sichtweise für das Fahren im Straßenverkehr kennen, verursachen weniger Unfälle und stärken ihre Persönlichkeit. Je mehr Kilometer Fahrer und Begleiter gemeinsam zurücklegen, um so besser ist es um die Sicherheit des Fahranfängers im Straßenverkehr bestellt. Schließlich kann der Neuling von der Erfahrung und dem Wissen seines Begleiters lernen. Die komplette Verantwortung für das Lenken des Fahrzeugs liegt immer beim Fahrer. Kommt der 17- jährige Fahrer ohne Begleiter in eine Fahrzeugkontrolle, wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen und er muss an einer Nachschulung teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, ein Bußgeld droht in Verbindung mit einem Eintrag im Flensburger Verkehrssünderregister.
Über die Bedingungen zum begleiteten Fahren für Führerschein-Neulinge mit 17 Jahren informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.
Für weitere Informationen zum begleiteten Fahren steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne zur Verfügung.
Kfz-Versicherung und Urlaubsfahrten im Ausland
Der Autoversicherung muss man eine Nachricht vorlegen, dass das Fahrzeug im Rahmen des begleitenden Fahrens genutzt wird. Einstufung und Tarif können sich dadurch ändern. Vergisst man die Meldung, so können sich Vertragsstrafen des Versicherers ergeben. Ein Gespräch mit dem Versicherungsvermittler ist empfehlenswert, da für Teilnehmer des begleiteten Fahrens ab 17 in meist interessante Rabatte locken. Der Führerschein ab 17 in Verbindung mit dem begleiteten Fahren ist eine Sonderregelung in der Bundesrepublik.
Lediglich das Nachbarland Österreich erlaubt das begleitete Fahren ab 17 mit dem deutschen Führerschein. Österreich besitzt mit der vorgezogenen Lenkberechtigung L 17 eine ähnliche Regelung.
Über die Bedingungen zum begleiteten Fahren für Führerschein-Neulinge mit 17 Jahren informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.
Über:
Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland
fon ..: 0281 2068077
fax ..: 0281 2067994
web ..: http://www.my-pif.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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