Future Business KGaA (FuBus): Neuer Termin für Anleger-Versammlung
http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Die geplatzte Versammlung der Orderschuldverschreibungsgläubiger der Future Business KGaA (FuBus) soll ab dem 17. Juni im Amtsgericht Dresden fortgesetzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor gut zwei Wochen musste die turbulente Gläubigerversammlung der Anleger, die in Orderschuldverschreibungen der FuBus investiert hatten, abgebrochen werden. Ein gemeinsamer Vertreter für die Gläubiger wurde nicht bestellt. Der ist allerdings auch nicht nötig, um die Interessen der Anleger zu vertreten – und würde auch zusätzliches Geld aus der Insolvenzmasse kosten. Ohnehin können die Anleger der Orderschuldverschreibungen nach derzeitigem Stand wohl nur mit einer Insolvenzquote von rund 20 Prozent rechnen. Die Zeichner der Genussrechte drohen sogar leer auszugehen.
Auf Grund der turbulenten Versammlung Mitte Mai soll es nach einem Bericht von „Fonds professionell“ nun keine große Versammlung mehr, sondern viele einzelne Termine für die unterschiedlichen Orderschuldverschreibungen geben. Die ersten Gläubiger werden am 17. Juni um 8.30 Uhr im Amtsgericht Dresden erwartet. Im Fünf-Minuten-Takt soll es dann weitergehen.
Ziel der Gläubigerversammlung sollte es sein, dass die Gläubiger einen möglichst hohen Betrag erhalten. Da aber voraussichtlich nur mit einer niedrigen Insolvenzquote gerechnet werden darf, sollten Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Damit sollten sie allerdings nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens warten, da mögliche Ansprüche dann schon verjährt sein könnten.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So könnte zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, das heißt der Anleger wurde nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition beraten. Weiterhin kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, falls bereits die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Das Handelsblatt hatte u.a. schon über Anhaltspunkte berichtet, die vermuten lassen, dass bereits seit dem Jahr 2009 die Zahlen in den Jahresabschlüssen „frisiert“ wurden. Auch der Insolvenzverwalter hatte die mittel- und langfristige Rentabilität des Geschäftsmodells und die Prospektangaben schon bezweifelt.
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