Gefahrstoffbeauftragter: Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten

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HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter am 14.-15. November 2016 in München

Gefahrstoffbeauftragter: Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten

(NL/6612799494) HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter: Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen und den Behörden

Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt. Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Geregelt wird all das in der Gefahrstoffverordnung GefStoffV § 6. Danach hat der Unternehmer u.a. festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik bietet dazu am 14.-15. November 2016 in München einen zweitägigen Fachkundelehrgang Gefahrstoffbeauftragter an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Weitere Termine für den Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter:

13. – 14.12.2016 in Essen
24. – 25.01.2017 in Essen
06. – 07.04.2017 in München
06. – 07.07.2017 in Bingen am Rhein
31.08.2017 – 01.09.2017 in Timmendorfer Strand

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
www.gefahrstoffbeauftragter.eu

Das Haus der Technik (HDT) versteht sich als Plattform für Wissenstransfer und Weiterbildung auf höchstem Niveau. Mit weit über 80 Jahren Erfahrung als unabhängiges Weiterbildungsinstitut für Fach- und Führungskräfte stellt es sich als eine der führenden deutschlandweiten Plattformen für innovationsbegleitenden Wissens- und Know-how-Transfer in Form von fachspezifischen Seminaren, Symposien und Inhouse-Workshops dar.
Der Grundgedanke seiner Gründerväter ist dabei in seiner modernen Variante immer noch präsent: Unternehmen im Wettbewerb durch Dienstleistung rund um den wissensbasierten Arbeitsplatz zu unterstützen.
Das HDT verbindet Wissenschaft und Forschung mit der Wirtschaft. Als Kooperationspartner der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster pflegt das HDT engen Kontakt zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und präsentiert sich somit als Forum für Austausch von Wissen und Erfahrung.
Etabliert haben sich zahlreiche Tagungen als Branchentreffs, so z.B. die “Essener Brandschutztage”, “Essener Gefahrstofftage”, “Essener Explosionsschutztage” oder “Brandschutz im Tanklager”.

Firmenkontakt
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.brommann@hdt-essen.de

Pressekontakt
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k.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de

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