Wie sich Hab und Gut schützen lassen und was im Ernstfall zu tun ist
Quelle: ERGO Group
Extreme Niederschläge kommen immer häufiger vor. So verursachten 2016 Starkregenfälle Versicherungsschäden in Höhe von 940 Mio. Euro. Treffen kann es jeden, denn Starkregen tritt in allen Regionen auf – hochwassersichere Gebiete gibt es praktisch keine. Laut einer GfK-Umfrage aus dem Jahr 2016 ist aber nur 12 Prozent der befragten Immobilienbesitzer bewusst, wie bedrohlich Starkregen für ihr Eigentum sein kann. Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO, gibt Tipps zum Schutz vor Starkregen und weiß, welche Versicherung im Schadenfall einspringt.
Wann wird aus Regen Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen ab einer Niederschlagsmenge von 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde. Dann gibt der DWD eine Wetterwarnung aus – beispielsweise über die WarnWetter-App des DWD oder in aktuellen Wettermeldungen über das Radio. Wenn in kürzester Zeit so große Wassermengen fallen, können Boden und Kanalisation sie oft nicht mehr aufnehmen. Die Folge: Überflutungen von Straßen und Kellern – im schlimmsten Fall dringt das Wasser bis ins Erdgeschoss der Häuser. Betroffen sein kann jeder, auch wenn das Haus abseits von Gewässern steht. “Deshalb ist es wichtig, dass alle Hausbesitzer frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Immobilie gegen Starkregen zu wappnen und mögliche Schäden abzusichern”, rät Rolf Mertens.
Naturgefahren absichern und Schäden vorbeugen
Dazu gehört vor allem der passende Versicherungsschutz. “Um sich gegen Starkregen und die Folgen zu versichern, sollten Wohngebäude- und Hausratversicherung den Einschluss “Weitere Naturgefahren” enthalten”, so der Experte von ERGO und ergänzt: “Diese sogenannte Naturgefahrenversicherung greift bei Überschwemmung, Starkregen und Rückstau, außerdem bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck.” Darüber hinaus können Hausbesitzer Vorbereitungen für den Ernstfall treffen: Überfluten Wassermassen die Kanalisation, schützen mit Folie umwickelte Sandsäcke, wasserfeste Schalbretter und Sperrholzplatten das eigene Haus. Da Starkregen oft plötzlich auftritt, sind entsprechende Vorräte sinnvoll. Der Versicherungsexperte empfiehlt zudem, regelmäßig die Rückstausicherungen der Abwasserrohre des Gebäudes von einem Fachmann überprüfen zu lassen. “Sind diese Sicherungen nicht dicht oder funktionieren nicht richtig, kann Abwasser ins Gebäude eindringen. Das ist übrigens eine der häufigsten Schadensursachen bei Starkregenfällen”, so Mertens.
Was tun bei Starkregen?
Wenn möglich, sollten Bewohner alle beweglichen und vor allem wertvollen Gegenstände wie Möbel oder Fernseher aus den gefährdeten Räumen auslagern. “Wichtig ist auch, alle elektronischen Geräte inklusive der Heizung vom Stromnetz zu nehmen. Denn sonst kann es im Wasser zu einem Kurzschluss kommen. Beim späteren Betreten und Ausräumen des Raums kann das lebensgefährlich werden”, erklärt Mertens. Wer auf Nummer sich gehen möchte, legt den Sicherungsschalter für das ganze Haus um. Zudem sollten Bewohner daran denken, giftige Stoffe wie Putzmittel oder Pflanzengifte in sichere Räume zu bringen. Gefahrgut wie Heizöltanks sind zwar schwer, große Wassermassen können sie aber problemlos zum Schwimmen bringen. Die Tanks sollten deshalb mit festen Gurten oder Stahlbändern gesichert sein. Um einem längeren Stromausfall vorzubeugen, rät der ERGO Experte, für netzunabhängige Beleuchtung zu sorgen. Außerdem ratsam: Wichtige Dokumente wie Ausweispapiere oder Versicherungsscheine sicher in höheren Etagen aufbewahren!
Was tun im Schadenfall?
Egal ob vollgelaufener Keller oder überflutetes Wohnzimmer: Betroffene sollten möglichst schnell ihren Versicherer über die Schäden informieren. Einen ersten Überblick bekommen sie, indem sie das Haus und die nähere Umgebung begutachten: Welche Räume sind überflutet? Sind Fenster und Türen beschädigt? Haben herumfliegende Äste und starker Wind die Regenrinne gelockert? Hat das Dach ein Leck? Sitzen alle Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest? Wer bei dem Rundgang Schäden erkennt, sollte diese mithilfe von Fotos oder Videos für die spätere Schadenmeldung möglichst detailliert festhalten. Die entstandenen Schäden sollten Hausbesitzer nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. “Sind beispielsweise Fenster oder das Dach beschädigt und dringt deshalb Wasser in das Haus, ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Dann heißt es: Alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten”, rät der ERGO Experte. “Andernfalls sollten Betroffene besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann die spätere Regulierung des Schadens erschweren.”
Schadenmeldung leicht gemacht
Bei vielen Versicherern können Kunden ihren Schaden bequem online melden. Für eventuelle Nachfragen ist es sinnvoll, beschädigte Gegenstände vorerst aufzuheben. Damit der Versicherer den Schaden möglichst genau ermitteln kann, ist es wichtig, in der Schadenmeldung anzugeben, welche Gegenstände in welchem Umfang beschädigt sind. Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine grobe Einschätzung der Schadenhöhe mit anzugeben. Fotos oder Videos der Schäden runden die vollständige Meldung ab. So kann sich der Versicherer ein Bild von den gegebenen Umständen machen.
Welche Versicherung zahlt im Fall der Fälle?
Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Einrichtung kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf – wenn sie die Absicherung von Naturgefahren umfasst. Doch meist trifft es bei einer Überschwemmung den Eigenheimbesitzer doppelt und neben Schäden beispielsweise an Teppichen oder Kommoden haben sie auch noch mit der teuren Wiederherstellung der angegriffenen Bausubstanz zu kämpfen. In solchen Fällen greift eine Wohngebäudeversicherung mit dem Einschluss von Naturgefahren. Wichtig ist hier laut ERGO Experten, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Sonst bleiben Betroffene auf anteiligen Kosten sitzen. “Daher ist es wichtig, seine Police in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen”, weiß Mertens.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.968
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Magazin “Wir bei ERGO”.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.de
Firmenkontakt
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher
Pressekontakt
HARTZKOM GmbH
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-16
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de