Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker

ARAG Experten über eine aktuelle BGH-Entscheidung und deren Folgen

Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

Jeder hat das Recht, bei den Gerichten eine anonymisierte Abschrift von Urteilen zu verlangen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich fest. Und zwar bereits, bevor die Rechtsmittelfrist endet. Das dürfte insbesondere Journalisten freuen, da ihre Berichterstattung bislang gerne mit dem Argument ausgebremst wurde, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Aber auch Verbraucher können sich das Urteil des BGH (Az.: IV AR (VZ) 2/16) zu Nutze machen.

Der Fall
Es waren nicht etwa Journalisten, die den Stein ins Rollen gebracht hatten, sondern eine Bank, die wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in einen Rechtsstreit verwickelt war. In dem Verfahren erging ein Hinweisbeschluss, der die Bank veranlasste, ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzunehmen. Den Beschluss wollten Anwälte, die in ähnlichen Fällen tätig waren, einsehen. Das wollte die Bank unbedingt vermeiden. Sie berief sich dabei auf die Zivilprozessordnung (ZPO), wonach ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Prozessakten erst glaubhaft dargelegt werden muss (§ 299 Absatz 2). Doch die Bundesrichter machten der Bank einen Strich durch die Rechnung. Sie entschieden, dass die Regeln der Akteneinsicht hier gar nicht anwendbar seien. Vielmehr habe die Justiz eine Pflicht zur Publikation von Urteilen und deshalb jeder Interessierte ein Recht auf Überlassung einer geschwärzten Abschrift.

Vorteile für Verbraucher
In einer zunehmend komplexen Rechtsordnung ist der Zugang zu Informationen immens wichtig. Mit dem aktuellen Urteil des BGH kann nun jedermann zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Rechte und Pflichten er hat. Und zwar ohne irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Verbraucher können sich nun ganz konkret über die aktuelle Rechtslage informieren. Und sie können sich schützen, wie der Fall der Bank zeigt. Denn erst durch die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses haben auch andere Bankkunden die Möglichkeit, sich auf die Rechtsansicht des Gerichts zu berufen.

Vorteile für Journalisten
Sorgfältige Recherchen sind die Basis für ordentlichen Journalismus. Und dazu gehören auch Gerichtsurteile. Künftig können Journalisten nun aktuell über gerichtliche Entscheidungen berichten und müssen nicht, wie etwa im Falle des Fußballfunktionärs Uli Hoeneß, monatelang auf Informationen vom Gericht warten.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: