Geschädigte Autark-Anleger erhalten ein Angebot von Rahl GbmH

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Geschädigte Autark-Anleger erhalten ein Angebot von Rahl GbmH
Angebot für Autark-Geschädigte

Neue Wendung im Fall der Autark Invest AG

Die Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH macht geschädigten Kapitalanlegern das schon vor Monaten angekündigte Angebot.

Ca. Mitte November 2018 haben alle unsere Mandanten das Schreiben der Geschäftsführerin Frau Raschke erhalten. Dort führt diese aus, dass die Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH Inhaberin vorbörslicher Vorzugsaktien der Autark Entertainment Group wird und über diese verfügen kann. Gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den Forderungen gegen die Autark Invest AG an die Rahl will man den Anlegern vorbörsliche Vorzugsaktien mit ener zweijährigen Kursgarantie zum Ausgleich der abgetretenen Forderungen in das Depot übertagen, beziehungsweise als Zertifikat zusenden. Das Angebot kann in der Regel bis zum 31.12.2018 (Eingang bei Rahl) angenommen werden

Viele Anleger fragen sich nun, was von diesem Angebot zu halten ist.

Schaut man sich das Impressum der Autark Entertainment Group an, so stellt man dass, dass der alleseits bekannte Stefan Kühn Vorsitzender der Aktiengesellschaft ist. Aber auch Frau Adele Raschke, die Geschäftsführerin der Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH ist mit an Bord, nämlich als Aufsichtsratvorsitzende.

Auch wenn das Angebot auf den ersten Blick lukrativ erscheint, kann hier nur zur Vorsicht geraten werden. Da man mit der Abtretung auf alle Ansprüche gegenüber der Autark und sogar den Vermittlern und Finanzberatern verzichtet, sollte die Aufgabe dieser Ansprüche genau abgewogen werden.

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