Wie oft muss entleert werden? Kostensparen versus Vorschriften und Hygiene.
Ein viel diskutiertes Thema bei Fettabscheideranlagen ist die notwendige regelmäßige Entleerung und wann der richtige Zeitpunkt hierfür ist. Die Entleerung von Fettabscheideranlagen ist mit Kosten verbunden, die die Betreiber gerne einsparen wollen.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) weist darauf hin, dass für gastronomische Betriebe und gewerbliche Küchenbetriebe – von der Würstchenbude über das Nobelrestaurant bis hin zu Großküchen in Krankenhäusern und Mensen – Fettabscheideranlagen Pflicht sind. Den Betreibern wird es nicht leicht gemacht, denn die eindeutigen Festlegungen der geltenden Regeln werden im Markt teilweise unterschiedlich ausgelegt. Um zusätzliches Zubehör, sogenannte Fettschichtdicken-Messgeräte, besser vertreiben zu können, wird oft die Verlängerung der Entleerungszyklen ins Spiel gebracht.
Leeren von Fettabscheidern: So oft wie nötig, mindestens aber einmal im Monat
Grundsätzlich ist nichts gegen diese Messgeräte einzuwenden, wenn sie normkonform eingesetzt werden, um (ggfs. mittels Datenfernübertragung) anzuzeigen, dass die Fett-Speicherkapazität schon vor Ablauf der mindestens monatlichen Entleerung erreicht ist.
Gemäß geltendem Regelwerk (EN 1825-2 und DIN 4040-100) sollen Fettabscheider regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden. Die Intervalle hierfür sind unter Berücksichtigung der Speicherkapazität von Fettabscheidern und Schlammfang sowie entsprechend den betrieblichen Erfahrungen festzulegen. Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat vollständig zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu füllen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, denn bei Fettabscheidern geht es nicht nur um Fett und die Fettschichtdicke, sondern in besonderem Maße auch um die eingeleiteten organischen Stoffe (vor allem Speisereste, der sogenannte “Bioschlamm”). Durch deren Zersetzungsprozesse in der Anlage entstehen Gase, vor allem Schwefelwasserstoff, der in Verbindung mit Wasser zu aggressiver biogener Schwefelsäure wird und die Bauteile angreift, die nicht säureresistent sind.
GET-Hinweis: Fettschichtdicke ist nicht alles
Es geht bei der Entleerungsfrage also nicht nur um die Speicherkapazität von Abscheider und Schlammfang, sondern um die viel komplexere Problematik der Vermeidung von Korrosion, Fettsäuren und biogener Schwefelsäure. Deren negative Auswirkungen auf die Anlage, sowie die gesamte Kanalisation ist in Fachkreisen seit Jahrzehnten bekannt.
Eine Frage von Hygiene und Sicherheit
Schwefelwasserstoff stinkt und ist giftig. Betreiber bemerken die Bildung des Schwefelwasserstoffs bei der Entleerung des Fettabscheiders. Moderne Fettabscheider, die für die Aufstellung innerhalb von Gebäuden konzipiert sind, haben den Vorteil, dass sie für die Entleerung und Innenreinigung nicht mehr geöffnet werden müssen und keine übelriechenden Gerüche verbreiten.
Installationstechnisch schreiben die oben genannten Regelwerke vor, dass im Bereich des Zulaufes der fetthaltigen Abwässer aus den verschiedenen Küchenbereichen und aus der Lüftungsleitung vom Fettabscheider über Dach entsprechend säurebeständige Materialien verwendet werden und somit der Korrosion wirksam begegnet wird.
Im Bereich der Abwasserableitung ist jedoch kein fettsäurebeständiges Material vorgeschrieben, da das Abwasser bei ordnungsgemäßem Betrieb in der Regel unkritisch ist.
Verlängert man die Entleerungsintervalle, so begünstigt dies die Zersetzung und den Korrosionsangriff und führt dazu, dass die Anlage, die nachgeschaltete Hebeanlage oder zerfressene Rohrleitungen später eventuell teuer saniert werden müssen.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) empfiehlt dringend die Einhaltung der vorgeschriebenen Entleerungsintervalle. Darüber hinaus gewährleisten Fettabscheideranlagen mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 eine besondere Langlebigkeit durch Verwendung besonders korrosionsbeständiger Materialien.
Mehr Infos zu GET, Abscheideranlagen und Entwässerungstechnik finden Sie unter www.get-guete.de.
Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit in der Entwässerungstechnik sind für GET wichtig, sowohl bei Produkten wie auch bei Dienstleistungen in diesem Bereich. GET-Mitglieder sind führende Hersteller und Experten der Entwässerungstechnik, sowie Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Fachkundige und Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 (Kanalguss), RAL-GZ 693 (Abscheideranlagen) und RAL-GZ 694 (Gebäudeentwässerung). Für gütegesicherte Dienstleistungen mit dem RAL-GZ 968 kooperiert GET mit der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.
RAL Gütezeichen helfen, richtige Kaufentscheidungen zu treffen. Trägt ein Produkt im Bereich Kanalguss das Gütezeichen RAL-GZ 692, bei Abscheideranlagen das RAL-GZ 693 und im Bereich der Gebäudeentwässerung das RAL-GZ 694, so weist es damit eine besondere, geprüfte und nachvollziehbare Qualität, Langlebigkeit und ein hohes Sicherheitsniveau nach. Weitere Informationen zu GET und zur Entwässerungstechnik finden Interessierte unter www.get-guete.de
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