EU-Bestimmungen werden nicht eingehalten
sup.- Deutschland ist ein äußerst wasserreiches Land. Rund 188 Mrd. Kubikmeter Wasser stehen nach Angaben des Umweltbundesamtes jedes Jahr für private Haushalte, Gewerbebetriebe, Industrieunternehmen, Landwirtschaft und andere Nutzer zur Verfügung. Leider ist nicht nur das Angebot an Wasser erheblich, sondern auch dessen Belastung: Von den ca. 9.900 so genannten Oberflächenwasserkörpern wie Seen und Flüsse erfüllen 82 Prozent nicht die Vorgaben der aktuellen EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Und auch bei den deutschen Grundwasservorkommen ist es nach wie vor mehr als ein Drittel, das den europäischen Umweltzielen für gute Wasserqualität nicht gerecht wird. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hervor. Ursprünglich sollten die Werte der bereits im Jahr 2000 verabschiedeten EU-Richtlinie bis Ende 2015 erreicht sein. Stattdessen mussten jetzt Ausnahmeregelungen wie die Verlängerung von Fristen oder die Festlegung weniger strenger Umweltziele in Anspruch genommen werden.
Vor allem die hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft verursachen einen zunehmenden Aufwand, um die Grenzwerte bei der Trinkwasserbereitung einzuhalten. Hier soll eine im Dezember 2015 beschlossene Novellierung der Düngeverordnung für Besserung sorgen. Dass man allein mit dieser Gesetzesänderung tatsächlich den von der EU geforderten „guten ökologischen Zustand“ der Gewässer erreichen kann, wird allerdings auch in der Stellungnahme der Bundesregierung angezweifelt. Umso wichtiger ist es, jedes Risiko weiterer Beeinträchtigungen der Wasserqualität zu identifizieren und nach Möglichkeit auszuschließen. Verunreinigungen drohen nämlich nicht nur durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern beispielsweise auch überall dort, wo wassergefährdende Stoffe gelagert und verwendet werden. Technisches Versagen oder Unachtsamkeiten, die zu einem Austritt von Öl, Lösemitteln, Laugen, Salzen oder anderen Stoffen führen, können bereits bei kleinen Mengen das Grundwasser und andere Gewässer großflächig unbrauchbar machen. Deshalb sollten Firmen, die an ihren Standorten mit solchen Stoffen operieren, mit der Betreuung der Tankanlagen nur zertifizierte Fachbetriebe nach Wasserrecht beauftragen. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist darauf hin, dass die Fachkompetenz und die wasserrechtliche Zulassung von Betrieben leicht an dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik erkennbar sind. Diese Kennzeichnung dient damit nicht nur dem Schutz der Gewässer vor Belastungen, sondern sie bewahrt auch die Anlagenbetreiber vor kostspieligen Schadensregulierungen. Alle Tankschutz-Fachbetriebe, denen das RAL-Gütezeichen verliehen wurde, sind unter www.bbs-gt.de verzeichnet.
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