Fachbetriebe setzen wasserrechtliche Vorgaben um
sup.- Umweltschutz ist mehr als Klimaschutz. Seitdem in Deutschland die Energiewende politische Debatten und Gesetzesinitiativen bestimmt, stehen vor allem die Schadstoffe in der Luft und in der Atmosphäre im Fokus des Interesses. Dabei gerät die enorme ökologische Bedeutung des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse an den Rand der öffentlichen Aufmerksamkeit. “Der Schutz der Gewässer ist für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar”, betont das Bundesumweltministerium und verweist auf die Risiken, die von wassergefährdenden Stoffen wie Ölen, Kraftstoffen, Lösemitteln, Säuren, Laugen oder Salzen ausgehen. Insbesondere die Unternehmen und Gewerbetriebe, die solche Stoffe herstellen, verwenden, lagern oder umschlagen, müssen deshalb jederzeit den “Besorgnisgrundsatz” aus dem Wasserrecht beachten. Er besagt, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit bei dem Betrieb einer Anlage “nicht zu besorgen” ist.
Diese anspruchsvolle Zielsetzung hat nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) konkrete Konsequenzen für die Praxis. Die Tankbetreiber müssen sämtliche Normen, Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten, sie müssen die notwendigen Schritte zur primären und sekundären Sicherheit der Anlagen bzw. Anlagenteile vornehmen und sie müssen für geeignete Überwachungsmaßnahmen sorgen. Unter primärer Sicherheit ist die Dichtigkeit aller Behälter mit wassergefährdenden Inhalten während der gesamten Betriebsdauer zu verstehen. Weder mechanische noch chemische oder thermische Beanspruchungen dürfen die Lagerung beeinträchtigen. Als sekundäre Sicherheit werden zusätzliche Barrieren wie Auffangwannen oder andere Rückhalteeinrichtungen bezeichnet, die beim Versagen der ersten Barriere austretende Stoffe auch ohne menschliches Eingreifen zurückhalten. Technische Überwachungsvorrichtungen gewährleisten im Schadensfall eine schnelle Gefahrenerkennung.
Da die Umsetzung dieser wasserrechtlichen Vorgaben weitreichende Fachkenntnisse erfordert, dürfen für die Arbeiten an den meisten Tankanlagen nur wasserrechtlich zertifizierte Fachbetriebe mit speziell geschulten Mitarbeitern eingesetzt werden. Ab welcher Größenordnung des Tanks diese Fachbetriebspflicht gilt, wird derzeit in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich gehandhabt. Eine gesetzliche Angleichung befindet sich in der Vorbereitung. Fachbetriebe mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik , die unter www.bbs-gt.de aufgerufen werden können, garantieren bundesweit die Zulassung nach Wasserrecht und sollten deshalb stets die ersten Ansprechpartner bei Fragen zum Gewässerschutz sein. Weil diese Betriebe die notwendige Kompetenz für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nachgewiesen haben, schützen sie durch fachgerechte Wartung und Ertüchtigung der Anlage den Betreiber vor Schäden und Regressansprüchen.
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