Gläubiger zeigen der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH die “Rote Karte”
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Vier Gläubiger haben gegen die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 17. Juni eröffnet (Az.: 580 IN 325/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Junge, talentierte Fußballspieler für “kleines” Geld verpflichten und mit ordentlichem Gewinn wieder transferieren. Mit diesem Geschäftsmodell lockte die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH die Anleger. Über Fonds, Nachrangdarlehen, Genussrechte und eine Anleihe sollten sie an dem Geschäft mit dem Fußball partizipieren. Ging es zunächst um Transferrechte an talentierten Spielern wurden später auch Beteiligungen an Vereinen angeboten.
So einfach funktioniert das Geschäft Fußball aber offenbar nicht. Die Auszahlungen an die Anleger stockten zuletzt anscheinend. Vier Gläubiger der Gesellschaft haben nun Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH gestellt. Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nun muss zunächst festgestellt werden, ob Gründe für ein Insolvenzverfahren vorliegen. Sollte es zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommen, drohen den Anlegern dennoch finanzielle Verluste. Zumal Nachrangdarlehen und Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass zunächst die Forderungen aller anderer Gläubiger berücksichtigt werden.
Anleger können aber auch unabhängig vom Insolvenzverfahren rechtliche Schritte wahrnehmen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Dass im Fußball und auch mit den Transfers von Spielern etliche Millionen umgesetzt werden, dürfte allgemein bekannt sein. Dennoch bleibt eine Kapitalanlage mit Transferrechten an jungen talentierten Spielern eine spekulative Beteiligung. Niemand kann vorhersagen, wie sich die Talente entwickeln, ob es interessierte Vereine gibt und welche Summen bei einem Transfer möglicherweise gezahlt werden. Daher hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere das Totalverlust-Risiko wiegt schwer. Außerdem hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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