Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters für die GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) soll kurzfristig einberufen werden

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Gläubiger haben Ihre Interessen schon im Umfang von über 18 Mio. Euro bei mzs-Anwälte gebündelt

Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Gläubigervertreters für die GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) soll kurzfristig einberufen werden

Düsseldorf, 9. Dezember 2016 – Nachdem die GEWA 5 to1 GmbH & Co. KG den Insolvenzantrag gestellt hatte, bündeln die Anleihegläubiger ihr Interesse, um einen neuen unabhängigen Gläubigervertreter zu bestellen. Mittlerweile haben private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Mio. Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Die Vertretung der Interessen ist dabei kostenfrei.

Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH – Steuerberatungsgesellschaft wurde im Anleihenprospekt als Vertreter in einem Insolvenzfall definiert und ist darüber hinaus auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen. Hierauf hatte die KFM Deutsche Mittelstand AG bereits in dem KFM-Sonder-Telegramm vom 21.11.2016 und in der Pressemitteilung vom 29.11.2016 hingewiesen.

Inzwischen gab es auch zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH – Steuerberatungsgesellschaft und den mzs-Rechtanwälten ein Gespräch, bei dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll. Geplant ist es, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel ist es, die Interessen möglich vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG hatte zuvor schon die Anleihegläubiger aufgerufen, sich kostenfrei über die mzs-Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs-Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem „Best Lawyer Award“ auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.

Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.

Hinweise zur Beachtung
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dient allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind daher unverbindlich. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Diese Ausarbeitung stellt ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen – insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit – gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist in dem im Artikel genannten Wertpapier zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels investiert. Die KFM Deutsche Mittelstand AG, der Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen halten Anteile am Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS. Aus Veränderungen des Anleihekurses kann sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die KFM Deutsche Mittelstand AG, den Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen ergeben. Vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg) sowie bei Zahl- und Informationsstellen (M.M.Warburg Bank & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg, M.M.Warburg & CO KGaA, Ferdinandstraße 75 in D-20095 Hamburg oder Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21 in A-1010 Wien) und über die Homepage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verteilung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernehmen die Verwaltungsgesellschaft und die KFM Deutsche Mittelstand AG keine Haftung.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. für die Anleger. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet.

Kontakt
KFM Deutsche Mittelstand AG
Hans-Jürgen Friedrich
Rathausufer 10
40213 Düsseldorf
0211-21073741
info@kfmag.de
http://www.kfmag.de/

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