GoBD-Neufassung vorgelegt: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

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Eine Einschätzung von Steuer-Experte Stefan Groß zu den wichtigsten Änderungen im nun vorgelegten Entwurf zur Neufassung der GoBD

Nach fast vier Jahren hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun seinen „Entwurf einer Neufassung“ der GoBD vorgelegt.

Mit den zum Teil weitreichenden Änderungen soll die Novellierung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit und Klarheit in der Unternehmenspraxis sorgen.

Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

– Mobiles Scannen wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt
– Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland
– Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung wird ermöglicht
– Wesentliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Konvertierung

Eine erste Einschätzung, was das im Detail für die zukünftige Unternehmenspraxis bedeutet, gibt Steuer-Experte Stefan Groß (Steuerberater, Certified Information System Auditor (CISA) und Partner der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner) in seinem aktuellen Fachbeitrag „GoBD 2.0 – Kommentierung der geplanten Neufassung“ ab.

Der Artikel steht hier für Sie zur Verfügung: https://www.psp.eu/artikel/496/gobd-2-0/

Im Zusammenhang mit der Novellierung der GoBD möchten wir zudem auf das Webinar Update E-Rechnung, Mobiles Scannen und GoBD am 19. November 2018 von 16:00 bis 16:30 Uhr hinweisen und einladen.

Hier werden von Stefan Groß die wichtigsten Neuerungen der GoBD in den Bereichen E-Rechnung und Mobiles Scannen vertiefend dargestellt.

Wir freuen uns, Ihnen und Ihren Lesern damit eine praktische Orientierungshilfe zur ge-planten Neufassung der GoBD an die Hand geben zu können.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Peters, Schönberger & Partner mbB
Frau Sabine Rudolph
Schackstr. 2
80539 München
Deutschland

fon ..: +49 (0)89 38 17 22 70
fax ..: +49 (0)89 38 17 22 04
web ..: http://www.psp.eu
email : s.rudolph@psp.eu

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage „www.psp.eu“ auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

comprisma
Herr Björn Berensmann
Geisenhausenerstr. 11a
81379 München

fon ..: +49 (0)89 95 45 754 50
web ..: https://www.comprisma.de
email : presse@comprisma.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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