Golden Dawn plant Bohrungen: 97 Bohrstandorte auf fünf Konzessionsgebieten genehmigt – Bohrvolumen von bis zu 50.000 Metern

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VANCOUVER, Kanada, 10. August 2021, Golden Dawn Minerals Inc. (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD) (Golden Dawn oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit den Plänen hinsichtlich der Oberflächenexploration im Edelmetallprojekt Greenwood im Südosten der Provinz British Columbia fortfährt.

Wir möchten unsere Besorgnis zum Ausdruck bringen und auch allen örtlichen Gemeinschaften, die mit den Schwierigkeiten und dem zusätzlichen Stress der Brandsaison zu kämpfen haben, unser Mitgefühl aussprechen. Dies ist eine Zeit, in der wir alle bei unseren Freizeit- und Arbeitsaktivitäten in und rund um unsere Waldgebiete besonders vorsichtig sein müssen. Es ist ein Segen, dass wir in BC in einem von natürlicher Schönheit geprägten Fleckchen Erde leben. Daher ist es wichtig, dass wir alle nach wie vor unser Bestes tun, diese Schönheit für kommende Generationen zu bewahren, erklärt Chris Anderson, CEO von Golden Dawn Minerals.
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Lageplan der Bereiche des Edelmetallprojekts Greenwood

Die Explorationssaison 2021 wird durch die ungewöhnlich heißen und trockenen Wetterbedingungen in den Waldgebieten beeinträchtigt, die leicht zu Waldbränden führen können. Das Unternehmen hat aus diesem Grund die Genehmigungen für die Oberflächenexploration in seinem Edelmetallprojekt Greenwood, wie vom Ministry of Energy, Mines and Low Carbon Innovation (EMLI) [Ministerium für Energie, Bergbau und kohlenstoffarme Innovationen] gefordert, weiter aktualisiert.

Derzeit werden Genehmigungen für die Konzessionsgebiete Golden Crown, Phoenix, Lexington, May Mac und Tam OShanter beantragt. Auf diesen Konzessionsgebieten sind momentan insgesamt 97 Bohrstandorte genehmigt bzw. werden gerade genehmigt, wobei von jedem Standort aus mehrere Bohrlöcher niedergebracht werden sollen, um bis zu 50.000 Meter zu bohren. Zunächst sind Bohrungen mit bis zu 256 Löchern oder 30.900 Bohrmetern an 71 Standorten geplant. Einzelheiten dazu finden Sie nachstehend.

Bei Golden Crown beantragt das Unternehmen die Genehmigung für 35 Bohrstandorte, einschließlich 26 Standorte beim Prospektionsgebiet JD und im Bereich der Mine Golden Crown. Zweck dieser Bohrungen ist die Erweiterung des aktuellen Bestands an Mineralressourcen. Bei JD sind Bohrungen an zehn vorrangigen Standorten (bis zu 40 Löcher, 1.200 Bohrmeter) in geringem Abstand geplant, um den Ergebnissen der oberirdischen Probenahmen nachzugehen. Die mineralisierte Goldzone JD wurde zuvor durch Schürfgrabungen auf einer Streichlänge von 200 Metern freigelegt. Im Bereich der Mine Golden Crown sind ebenfalls Bohrungen an sieben Standorten (bis zu 28 Löcher, 1.400 Bohrmeter) geplant, um die bekannten Ressourcen, die im Rahmen des technischen Berichts zur wirtschaftlichen Erstbewertung (PEA) des Unternehmens definiert wurden, zu ergänzen und zu erweitern. Zur Erprobung von geophysikalischen und geochemischen Anomalien zwischen den Prospektionsgebieten Golden Crown und JD sind überdies Bohrungen an neun zusätzlichen Standorten (bis zu 27 Löcher, 1.350 Bohrmeter) vorgesehen.
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Foto eines Geologen, der einen historischen Bohrstandort auf dem Konzessionsgebiet Lexington dokumentiert.

Die Genehmigung für Phoenix gilt für 25 Bohrstandorte; in der ersten Phase sind zunächst Bohrungen an 12 Standorten (bis zu 48 Löcher, 7.200 Bohrmeter) geplant. Die Genehmigung wird derzeit überarbeitet, sodass sie auch die Wiederinbetriebnahme bestehender Non-Status Roads (Straßen, die auf Karten eingezeichnet sind, deren Zustand und Ursprung jedoch unbekannt sind) beinhaltet. Zu den diesjährigen Zielen gehören die epithermalen Gold- und Silberprospektionsgebiete Minnie Moore und Summit sowie die Gold-Kupfer-Porphyr-/Skarn-Prospektionsgebiete Gilt Edge und Sylvester K.

Die Explorationsgenehmigung für Lexington gilt für Oberflächenbohrungen an 25 Standorten, Zugangswege und geophysikalische Rastermessungen in Bereichen rund um die genehmigte untertägige Goldmine. In der ersten Phase sind Bohrungen an 14 Standorten (bis zu 56 Löcher, 11.200 Bohrmeter) vorgesehen, die den historischen Bohrabschnitten nachgehen sollen. Diese hatten mögliche Ausdehnungen der Ressourcenzone im Streichen nach Südosten und Nordwesten angezeigt. Außerdem sollen parallele Zonen nordöstlich der Mine erprobt werden.
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Mit Gold mineralisiertes Gestein mit Pyrit-Chalkopyrit aus der Mine Lexington.

Das Unternehmen arbeitet nun an einem zusammenfassenden Bericht und stellt Daten zusammen, die vom EMLI angefordert wurden, um die vom früheren Genehmigungsinhaber verursachten Störungen zu dokumentieren. Außerdem ist eine Untersuchung geplant, um zu ermitteln, ob in diesem Gebiet Amerikanische Dachse vorkommen.
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Das Konzessionsgebiet May Mac verfügt aktuell über eine Genehmigung für 10 Bohrstandorte, die so gelegen sind, dass sie die Bebohrung der nordöstlichen Streichausdehnung von in der Mine freigelegten polymetallischen Silber-Gold-Erzgängen ermöglichen.

Für das westlich von Greenwood gelegene Konzessionsgebiet Tam OShanter wurde eine neue Genehmigung für 19 Bohrstandorte an der Oberfläche (bis zu 57 Löcher, 8.550 Bohrmeter) und Zugangswege beantragt. Hier wurden im Zuge vorheriger Arbeiten eine Mineralressource der vermuteten Kategorie und Ziele für eine epithermale Goldmineralisierung abgegrenzt.
Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

Für das Board of Directors:
GOLDEN DAWN MINERALS INC.
gez: -Christopher R. Anderson

Christopher R. Anderson
Chief Executive Officer

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. – Corporate Communications
Tel: Tel: 604-221-8936
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Golden Dawn Minerals
Wolf Wiese
318 – 1199 W. Pender Street
V6E 2R1 Vancouver
Kanada

email : wolf@goldendawnminerals.com

Golden Dawn Minerals Inc. acquires, explores, and develops mineral properties. The Company mines for gold, silver, copper, and other base metals.

Pressekontakt:

Golden Dawn Minerals
Wolf Wiese
318 – 1199 W. Pender Street
V6E 2R1 Vancouver

email : wolf@goldendawnminerals.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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