GreenX Metals Limited: Anhörung der Klage gegen Polen vor Schiedsgericht nun abgeschlossen

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– Die gemeinsame BIT- und ECT-Schiedsgerichtsverhandlung zur Anhörung der Klage von GreenX gegen Polen vor dem Schiedsgericht nach der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung wurde nunmehr abgeschlossen.

– Es wurde ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 737 Millionen Pfund (1,3 Milliarden AUD/4,0 Milliarden PLN) geltend gemacht, einschließlich des ermittelten Wertes des Gewinnentgangs von GreenX und der Schadenersatzleistungen in Zusammenhang mit den Projekten Jan Karski und Debiensko, sowie der aufgelaufenen Zinsen in Zusammenhang mit allfälligen Schadenersatzansprüchen.

– Das Unternehmen hat das Klageverfahren im Rahmen einer Prozessfinanzierungsvereinbarung im Wert von 12,3 Millionen USD finanziert.

29. NOVEMBER 2022 – GreenX Metals Limited (GreenX oder das Unternehmen) freut sich, über den Abschluss der Anhörung im Rahmen der laufenden internationalen Schiedsverfahren (Entschädigungsklage) gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und unter dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Australien und Polen (BIT) (zusammen die Verträge) zu berichten. Die Anhörung fand in London statt und dauerte zwei Wochen.

Nach Abschluss der Verhandlung wird das Schiedsgericht zu angemessener Zeit einen Schiedsspruch erlassen (d.h. der vom Gericht verwendete juristische Ausdruck für eine Entscheidung). Für den Erlass des Schiedsspruchs wurde kein konkretes Datum verlautbart. Wie bereits mitgeteilt, sind das Schiedsverfahren und die Anhörung vertraulich zu behandeln.

Herr Stoikovich, Chief Executive Officer von GreenX, erklärt: Wir freuen uns, dass wir die Anhörung der BIT- und ECT-Entschädigungsklagen vor dem Schiedsgericht nun abgeschlossen haben. Unsere Rechtsabteilung und das Führungsteam haben sehr viel Zeit und Mühe für diese Entschädigungsklage aufgewendet. Wir hoffen nun, dass das Schiedsgericht den Schiedsspruch in angemessener Zeit verkündet. GreenX hat 737 Millionen Pfund an Schadenersatz gefordert, nachdem Polen Maßnahmen gegen unser Unternehmen gesetzt und uns an der Erschließung der Projekte Jan Karski und Debiensko gehindert hat.

EINZELHEITEN ZUR ENTSCHÄDIGUNGSKLAGE

Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Beide Streitparteien – GreenX und Polen – haben sich darauf verständigt, die Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf das Verfahren anzuwenden. Das Schiedsgerichtsverfahren wird vom Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag durchgeführt.

Die Phase der Beweisaufnahme im Schiedsverfahren ist nun vor dem Schiedsgericht abgeschlossen worden. Nach Abschluss der Anhörung wird das Schiedsgericht zu angemessener Zeit einen Schiedsspruch erlassen. Für den Erlass des Schiedsspruchs wurde kein konkretes Datum verlautbart. Das Unternehmen hat beim Gericht gegen Polen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von bis zu 737 Millionen Pfund (1,3 Milliarden AUD/4,0 Milliarden PLN) geltend gemacht. Darin enthalten ist der neu ermittelte Wert des Gewinnentgangs von GreenX und die Schadenersatzleistungen in Zusammenhang mit den Projekten Jan Karski und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen in Zusammenhang mit allfälligen Schadenersatzansprüchen. Der Schadenersatzanspruch wurde von unabhängigen externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen erhoben, welche von GreenX eigens für die gegenständliche Entschädigungsklage beauftragt wurden.

Im Juli 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass es mit der Firma Litigation Capital Management (LCM) eine Prozessfinanzierungsvereinbarung (LFA) im Wert von 12,3 Millionen USD abgeschlossen hat. Diese Fazilität wird derzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten in Zusammenhang mit der Entschädigungsklage zu decken. Die LFA ist ein Darlehen mit beschränktem Rückgriff, das von LCM nach dem Grundsatz kein Gewinn, kein Honorar gewährt wird.

Im September 2020 gab GreenX bekannt, dass das Unternehmen durch die Zustellung der Einleitungsanzeige gegen die Republik Polen formell mit der Entschädigungsklage begonnen hat. Im Juni 2021 teilte GreenX dann mit, dass es seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren, einschließlich der ersten bewerteten Schadensersatzforderung, formell eingebracht hat. Die Erwiderungserklärung (Statement of Reply) des Unternehmens – der letzte wesentliche Antrag des Unternehmens im Hinblick auf das BIT-Schiedsverfahren – wurde im Juli 2021 eingereicht. Die Erwiderungserklärung geht auf verschiedene Punkte ein, welche die Republik Polen in ihrer Klagebeantwortung (Statement of Defence) vorgebracht hat. Die Erwiderungserklärung enthält auch eine Neubewertung der Schadensersatzforderung auf Grundlage der Antworten auf die Klageerwiderung Polens.

GreenX behauptet im Rahmen des Rechtsstreits, dass die Republik Polen durch ihre Maßnahmen zur Blockierung der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte Jan Karski und Debiensko in Polen gegen ihre Verpflichtungen aus den geltenden Verträgen verstoßen und GreenX damit den gesamten Wert seiner Beteiligungen in Polen entzogen habe.

Im Februar 2019 teilte GreenX der polnischen Regierung formell mit, dass ein Investitionsstreit zwischen GreenX und der polnischen Regierung besteht. GreenX forderte die Regierung in seiner Mitteilung zu unverzüglichen Verhandlungen zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Streits auf und wies darauf hin, dass GreenX berechtigt sei, den Streitfall einem internationalen Schiedsgericht vorzulegen, falls es zu keiner gütlichen Beilegung des Streitfalls käme.

Der Investitionsstreit von GreenX mit der Republik Polen ist kein Einzelfall. Internationale Medien haben wiederholt berichtet, dass sich das politische Umfeld und das Investitionsklima in Polen seit dem Regierungswechsel im Jahr 2015 verschlechtert haben. Aus diesem Grund ist Polen mit einer erheblichen Anzahl von internationalen Schiedsgerichtsverfahren konfrontiert, die gegen den Staat angestrengt werden.

Diese Mitteilung wurde von CEO Ben Stoikovich zur Veröffentlichung freigegeben.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GreenX Metals Limited
Ben Stoikovich
Unit 3C, 38 Jermyn Street
SW1Y 6DN London
Großbritanien

email : info@greenxmetals.com

Pressekontakt:

GreenX Metals Limited
Ben Stoikovich
Unit 3C, 38 Jermyn Street
SW1Y 6DN London

email : info@greenxmetals.com

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Author: PM-Ersteller

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