GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Handelsvertreterrecht

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Handelsvertreterrecht

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Handelsvertreterrecht

Wird ein Handelsvertretervertrag beendet, hat der Handelsvertreter häufig einen Ausgleichsanspruch. Strittig sind oft die Höhe des Anspruchs und die Einordnung eines Neukunden.

Quer durch alle Branchen setzen viele Unternehmen auf den Einsatz von Handelsvertretern. Wenn nach Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit der Handelsvertretervertrag beendet wird, gibt es allerdings häufig Streit über die Höhe des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters. Grundsätzlich hat der Handelsvertreter den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn das Unternehmen weiterhin von den Geschäftskontakten profitiert, die der Handelsvertreter während seiner Tätigkeit für das Unternehmen neu geknüpft hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer, deren Rechtsanwälte über große Erfahrung im Handelsvertreterrecht verfügen. Genau hier liegt aber auch häufig ein Streitpunkt. Es geht um die Frage, welche Kontakte der Handelsvertreter tatsächlich geknüpft hat und in welchem Maße das Unternehmen auch noch künftig von den geschäftlichen Beziehungen mit diesen Kunden profitiert.

Ebenso ist des strittig, ob ein Bestandskunde auch als Neukunde eingeordnet werden kann, wenn der Handelsvertreter ihm ein neues Produkt des Unternehmens, für das er tätig ist, vermittelt hat. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof den Begriff des Neukunden erweitert. Mit Urteil vom 7. April 2016 hat der EuGH entschieden, dass ein Neukunde auch ein Kunde sein kann, zu dem bereits geschäftliche Beziehungen unterhalten wurden, die durch den Handelsvertreter dann aber auf weitere Produkte des Unternehmens ausgedehnt wurden.

Nach der Definition des EuGH dürfe der Begriff Neukunde nicht zu eng gefasst werden. Auch wenn bereits geschäftliche Beziehungen zu einem Kunden bestanden haben, schließe das nicht aus, dass auch dieser Bestandskunde ein Neukunde sein könne. Dies gelte zumindest dann, wenn durch die Bemühungen des Handelsvertreters die Erweiterung der Geschäftsbeziehungen auf weitere Produkte gelungen ist. Die Beurteilung, ob es sich um einen neuen oder bereits vorhandenen Kunden handelt, müsse anhand der Ware erfolgen, für deren Vermittlung der Handelsvertreter zuständig ist. Dass es bereits Kontakte zu diesem Geschäftspartner gab, könne bei der Höhe der Ausgleichzahlung berücksichtigt werden, so der EuGH.

Im Handelsrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei der Vertragsgestaltung und strittigen Fragen im Handelsvertreterrecht beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: