GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Gestaltung von Franchiseverträgen

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Gestaltung von Franchiseverträgen

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Gestaltung von Franchiseverträgen

Der Franchisevertrag regelt die wesentlichen Grundlagen im Verhältnis zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Für beide Parteien ist der Franchisevertrag daher von großer Bedeutung.

Franchisesysteme haben sich in vielen Branchen durchgesetzt. Die Franchisenehmer führen dabei ihr eigenes unabhängiges Unternehmen und tragen das wirtschaftliche Risiko. Sie nutzen dabei gegen die Zahlung einer Gebühr den einheitlichen Markenauftritt des in der Regel schon bekannten Franchisegebers. Aus diesem Verhältnis ergeben sich Rechten und Pflichten für beide Parteien, die im Franchisevertrag geregelt werden. Die Erfahrung zeigt, dass die vertraglichen Regelungen möglichst umfassend und detailliert sein sollten, um wenig Interpretationsspielraum zu bieten und eine stabile rechtliche Basis zu bilden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Da der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer in der Regel einen Wissensvorsprung hat, wird er allgemein als der stärkere Vertragspartner angesehen. Daraus resultieren Aufklärungspflichten, die der Franchisegeber gegenüber seinem Vertragspartner hat. Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen bisher noch nicht konkretisiert, allerdings darf der Franchisegeber keine falschen Erwartungen beim Franchisenehmer wecken, indem er beispielsweise völlig unrealistische wirtschaftliche Kennzahlen vorlegt. Eine solche Vorgehensweise kann ggf. zu Schadensersatzansprüchen des Franchisenehmers führen.

Bei der Gestaltung des Franchisevertrags haben die Parteien weitgehend freie Hand. Klare gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Vielmehr ist der Franchisevertrag ein Mischvertrag, der insbesondere Elemente eines Kaufvertrags, eines Mietvertrags und eines Darlehensvertrags beinhaltet. Wichtige Aspekte, die unbedingt vertraglich geregelt werden sollten, sind beispielsweise die Laufzeit, Gebietsschutz oder Absatzförderung. Ebenso sollten die Konditionen für die Beendigung oder Kündigung des Vertragsverhältnisses eindeutig geregelt werden.

Im Franchiserecht müssen Gesetze und Vorschriften unterschiedlicher Rechtsgebiete beachtet werden. Dazu zählen u.a. das Handelsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht oder das Arbeitsrecht. Diese komplexen Anforderungen machen eine umfassende juristische Beratung aus einer Hand empfehlenswert. Chancen und Erwartungen der Vertragsparteien sollten realistisch bewertet und die Rechte und Pflichten genau definiert werden. Dennoch kann es im Verlauf der Partnerschaft immer wieder zu Schwierigkeiten kommen. Im Franchiserecht erfahrene Rechtsanwälte helfen dabei, die Probleme zu überwinden und beraten von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung der Franchisebeziehung.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/franchiserecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: