Haus & Grund Hessen mahnt vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform zur Zurückhaltung – weitere Steigerung der Wohnkosten vermeiden
Frankfurt/Wiesbaden, 2. März 2023 – „Das Manöver vieler hessischer Städte und Gemeinden ist durchsichtig – und lässt stark an der versprochenen Aufkommensneutralität der Grundsteuer-Reform zweifeln.“ Das sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, mit Blick auf die neuesten Zahlen aus dem Hessischen Finanzministerium. Danach haben 63 hessische Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem dritten Quartal 2022 angehoben.
„In fast jeder sechsten hessischen Kommune wurden damit die Hebesätze für die Grundsteuer B rechtzeitig vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform im Jahr 2025 erhöht – und es ist leider anzunehmen, dass noch weitere folgen werden“, so Ehrhardt. „Die Gemeinden meinen, sie seien damit fein raus und können nächstes Jahr erklären, dass sie ja nicht weiter anheben werden.“ Da irrten sie aber, so Ehrhardt. „Seit die Bürgerinnen und Bürger sich mit der aufwendigen Abgabe ihrer Erklärung für die neue Grundsteuer befasst haben, sind viele sehr aufmerksam geworden, wie es jetzt weitergeht.“ Ehrhardt ruft die Kommunen zur Zurückhaltung auf: „Mit der Grundsteuer steigen auch die Wohnkosten, die aktuell ohnehin durch die Energiekrise unter Druck sind.“
Der Verband der hessischen Eigentümer erwartet daher mit großen Interesse die vom Hessischen Finanzministerium angekündigte Liste: Wenn die Kommunen 2024 ihre Hebesätze für die ab 2025 gültige, neue Grundsteuer festlegen, finden sie darin die Landesempfehlung, mit welchem Wert das aufkommensneutral geschieht. Ehrhardt: „Dann wird sich zeigen, ob die Kommunen das politische Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform einlösen werden.“
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