Haus & Grund Hessen begrüßt Pläne des Landes Hessen für Neuregelung
Frankfurt/Wiesbaden, 12. Mai 2020 – Das Vorgehen der Hessischen Landesregierung bei der Neugestaltung der Grundsteuer, mit einem eigenen Modell die Chance auf ein unbürokratisches und nachvollziehbares Verfahren zu nutzen, begrüßt Haus & Grund Hessen. “Das vorgeschlagene Flächen-Faktor-Modell führt zu gleichmäßigeren Ergebnissen mit weniger starken Schwankungen”, so Christian Streim, Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. “Die Berechnung der Grundsteuer wird damit nicht unnötig verkompliziert, die langwierige und teure Neubewertung von Grundstücken vermieden. Damit folgt die Landesregierung weitgehend einem Vorschlag unseres Verbandes.”
Streim zeigt sich erfreut, dass Hessen sich damit gegen das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchgesetzte wertabhängige Modell entschieden hat. Es hätte sich vielerorts fatal auf die Höhe der Grundsteuer ausgewirkt und zu mehr Ungerechtigkeit geführt.
Nun sieht Haus & Grund Hessen die Kommunen in der Pflicht: Sie müssten ihrer Verantwortung gerecht werden und dürften diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. “Die Bürger dürfen von der Politik erwarten, dass angesichts von Rekordsteuereinnahmen des Staates mit der Grundsteuer und dem Hebesatzrecht mit Bedacht umgegangen wird. Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass die Aufkommensneutralität der Steuer gewahrt wird, gegebenenfalls durch eine Senkung der Hebesätze”, so Streim abschließend.
Ein Wermutstropfen ist allerdings die angekündigte Einführung der sogenannten Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglichen soll, baureife, aber unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Streim: “Die Grundsteuer C trifft vor allem finanzschwache Eigentümer und wird die Bodenspekulation eher befeuern als sie bekämpfen.” Wider Erwarten bestrafe sie vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück zu bebauen. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Bereits in den 1960er-Jahren ist man mit dieser Steuer auf den Bauch gefallen. Sie wurde aus gutem Grund bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.
Hintergrund:
Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg präsentierte am Montag die Eckpunkte für eine geplante Neuregelung der Grundsteuer in Hessen. Neben der Flächengröße soll künftig auch die Lage als Kriterium eine Rolle bei der Bewertung spielen, in welchem Umfang die Grundstücksbesitzer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu aufgestellt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen von 2025 an durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung “kompliziert und aufwendig”.
Über Haus & Grund Hessen:
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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