(Mynewsdesk) Die Abgasuntersuchung (AU) darf nicht allein den elektronischen Selbstüberwachungssystemen der Fahrzeuge (On-Board-Diagnose, OBD) überlassen bleiben. Das fordern der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Der Skandal um manipulierte Emissionswerte werde sich in Europa auf neue Vorschriften zur Typgenehmigung und zur AU auswirken, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi anlässlich des jährlichen Spitzengesprächs beider Organisationen in Stuttgart. Das bisher angewendete zweistufige Verfahren mit der Funktionsprüfung des OBD-Systems und gegebenenfalls der Endrohrmessung für OBD-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 2006 sei nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung der Motoren- und Abgastechnik bei modernen Kraftfahrzeugen müsse die AU daher fortgeschrieben werden. Hierzu könnte auch eine mögliche Messung der Stickoxide (NOx) zählen.
ZDK und GTÜ begrüßen daher den Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 07. April, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Abgasuntersuchung weiterzuentwickeln.
Dass eine Endrohrmessung sinnvoll ist, zeigen die Ergebnisse des ZDK-Abschlussberichts zur AU-Mängelstatistik 2014. Über sechs Prozent der untersuchten Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder hatten die Abgasuntersuchung nicht bestanden. Insgesamt führten die anerkannten AU-Betriebe 12,4 Millionen Abgasuntersuchungen an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern durch. Dabei wurden 1,125 Millionen abgasrelevante Mängel an 781.650 beanstandeten Fahrzeugen festgestellt.
Stuttgart, den 04. Mai 2016
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