Junge Familien mit Kindern profitieren beim Bauen
Überraschende Eigenheimzulage für Familien mit mindestens einem Kind, die ab 01.01.2018 ein Haus bauen wollen. Das Baukindergeld für junge Familien soll noch im laufenden Jahr eingeführt werden und zwar rückwirkend zum Januar 2018 zusätzlich zur KfW-Förderung des Effizienzhauses.
Die neue Bundesregierung zeigt sich spendabel für Bauwillige, da sich der Wohnraum in den letzten Jahren stark verteuert hat. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat teilt mit: “Zur Stärkung der Wohneigentumsbildung werden wir ein Baukindergeld auf den Weg bringen. Mit diesem Baukindergeld werden wir gezielt Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen.
Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung. Sie ermöglicht dadurch Schwellenhaushalten den Schritt ins Wohneigentum. Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro je Kind pro Jahr begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte, die eine Förderung zur Schaffung von Wohneigentum brauchen.”
Pro Kind und Jahr sollen Eltern, die erstmals Wohneigentum erwerben, über zehn Jahre einen staatlichen Zuschuss von 1200 Euro erhalten, also insgesamt 12.000 Euro. Bei 2 Kindern sind es schon 24.000 €. Die Beantragung erfolgt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Das Ratgeber-Portal für Holzhäuser und den Holzbau, Holzbauwelt.de, hat die folgenden Fragen, wie angehende Baufamilien von der neuen Bauförderung profitieren, auf einen Blick zusammen gefasst:
Sinn und Zweck des Baukindergeldes
Voraussetzung für die Beantragung des Baukindergeldes?
Definition erstmaliger Erwerb von Wohneigentum
Welche Gebäude fallen unter die Wohneigentumsförderung?
Ab wann gilt die Leistungserbringung?
Bis zu welchem Alter wird das Baukindergeld gewährt?
Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Beantragung des Baukindergeldes?
Definition: Zu versteuerndes Einkommen beim Baukindergeld?
Wo und ab wann ist das Baukindergeld zu beantragen?
Auswirkung des Baukindergeldes auf die Baufinanzierung?
Informieren Sie sich umfassend über das Baukindergeld im vollständigen Artikel auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de.
Zum neuen Baukindergeld gibt es nach wie vor die KfW-Fördergelder zum Bau eines KfW-55-Hauses oder eines KfW-40 Haus-Neubaus oder KfW-40plus-Hauses. Einen Überblick über die Hausbau-Förderungen der KfW für den Bau eines Fertighauses, Holzfertighauses oder Holzhauses erhalten sie ebenfalls auf der Portalseite.
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