Gewisse Themen müssen Ausbilder nicht nur zum Ausbildungsbeginn auf dem Schirm haben. Aber gerade zu diesem Zeitpunkt lohnt es sich, auf verlässliche und aktuelle Inhalte zu Recht und Praxis rund um die Ausbildung zurückgreifen zu können.
Denn wer ausbildet, wird mit einer Vielzahl von Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten konfrontiert, z. B.:
– Welche Pflichten hat der Auszubildende, welche der Ausbildungsbetrieb?
– Wann können Ausbilder aus betrieblichen Gründen in das Persönlichkeitsrecht der Nachwuchskräfte eingreifen?
– Was können Ausbildungsbetriebe konkret unternehmen, wenn der Auszubildende einen Zweitjob hat und die Ausbildung unter der Doppelbelastung leidet?
– Und welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben Ausbildungsverantwortliche, wenn es mit Auszubildenden mal nicht so läuft?
Antworten auf diese und weitere rechtliche Fragestellungen finden Ausbilder im Praxishandbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“ – mit sorgfältig redigierten Inhalten, auf die sie sich verlassen können, und sofort einsetzbaren Arbeitshilfen, die ihre Ausbildungsarbeit zusätzlich erleichtern.
Schließlich sind sie es am Ende, die für den Erfolg und die Qualität der Ausbildung in ihrem Unternehmen verantwortlich sind.
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