Härtere Strafen – Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität

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Härtere Strafen – Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität

Härtere Strafen - Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorgelegt. Der Entwurf sieht u.a. deutlich drastischere Strafen vor.

Auf Unternehmen könnten künftig deutlich drastischere Strafen bei schweren Gesetzesverstößen zukommen. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wie zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

Der Gesetzentwurf liegt zwar noch nicht öffentlich vor, doch nach Medienberichten müssen Unternehmen u.a. damit rechnen, dass sie bei Gesetzesverstößen empfindlich zur Kasse gebeten werden können. So sollen die Geldbußen erheblich angehoben werden. Liegt die Obergrenze bislang bei zehn Millionen Euro, so soll sie künftig bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro bei zehn Prozent des Jahresumsatzes liegen. Mit anderen Worten: Es können Strafen in Milliardenhöhe drohen. Die Strafe kann durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden oder interne Untersuchungen wieder erheblich reduziert werden.

Die bisherige Höchstgrenze von zehn Millionen Euro Geldbuße habe besonders kleinere und mittelständische Unternehmen getroffen, sei aber für finanzstarke Konzerne kaum eine Abschreckung gewesen. Das soll sich nun ändern.

Zudem soll dem Entwurf zu Folge die Verfolgung von Unternehmenskriminalität nicht mehr ins Ermessen der Behörden gestellt werden. Vielmehr müsse die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht. Das solle zu einer einheitlichen Ahndung führen.

Durch das neue Gesetz sollen Unternehmen stärker zur Verantwortung gezogen werden, wenn leitende Organe Straftaten begehen oder Straftaten auf unteren Ebenen dulden.

Unternehmen müssen sich nicht nur auf deutlich höhere Geldbußen bei Straftaten einstellen, der Gesetzentwurf stellt auch neue Anforderungen an ein wirksames Compliance-Management-System, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Denn das Unternehmen muss sich nicht nur für die Taten der Führungsebene verantworten, sondern auch für die Delikte anderer Mitarbeiter, wenn diese durch ein wirksames Compliance-System hätten verhindert werden können. Die Einführung strenger Compliance-Regeln kann außerdem zu einer Reduzierung der Strafe führen.

Compliance wird nicht nur bei Konzernen, sondern auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein immer wichtigeres Thema. Erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wirtschaftsstrafrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

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