Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vertritt Anlegerinteressen in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dr. Tintemann hat sich vertieft mit der Hanseatische Fußball Kontor GmbH auseinandergesetzt.
Die Hanseatische Fußball Kontor GmbH (August-Bebel-Str. 3, 19055 Schwerin) steht kurz vor dem Aus. Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Gläubiger ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 580 IN 325/16).
Sinn und Ziel der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH?
Im Prinzip handelt es sich bei der Fußball Kontor GmbH um eine große Investitionsgemeinschaft. Die Fußball Kontor GmbH wird von dem Rechtsanwalt Kai-Volker Langhinrichs (Schwerin) geführt. Nach eigenen Angaben wurden ca. 24. Mio. Euro von über 2.500 Anlegern an Darlehen eingesammelt. Mit diesem Geld beteiligte sich die Gesellschaft hauptsächlich an Transferrechten von Fußballspielern, um bei einem Weiterverkauf an den hohen Transfererlösen beteiligt zu werden. Von diesen Erlösen sollten dann die genutzten Darlehen abbezahlt werden.
Aufgrund von firmeninternen Umstrukturierungen wurde zudem auch in verschiedene Vereine investiert. Dabei tritt vor allem die Beteiligung an der SK Austria Klagenfurt in den Vordergrund, welche im Moment jedoch mit lediglich sieben Spielern und der verweigerten Lizenz für den österreichischen Profifußball vor enormen Problemen steht.
Wie konnten Anleger investieren und wie die Spieler auswählen?
Das Produkt wurde über Anlagevermittler und Informationsveranstaltungen (auch in Berlin Zehlendorf) unter die Bevölkerung gebracht. Dabei konnten die Anleger sog. qualifizierte Nachrangdarlehen zeichnen und erhielten dafür einen festen jährlichen Zinssatz. Qualifizierte Nachrangdarlehen bedeutet für den Anleger, dass der Anleger als Letzter in der Reihe der Gläubiger steht. Versprochen wurden für 180 Tage – 6,28%; bei 360 Tagen – 7,96% und bei 720 Tagen – 8,74% Zinsen. Die Anleger bekamen diese Zinsen zunächst ausgezahlt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice erläutern, dass die Spieler scheinbar über die Beratungsfirma Extra Time GmbH, die eng mit dem ehemaligen Bundesligaprofi Hanno B. verbunden ist, vorgeschlagen wurden. Anschließend sollte der ehemalige Nationalmannschaftsspieler und HSV-Legende Harald S. eine Empfehlung zur Investition in die Transferrechte dieses Spielers. So die Geschichte, die die Gesellschaft Hanseatische Fußball Kontor GmbH auf ihrer Internetseite unter dem Bereich Vorgehensweise an die Anleger, die Darlehensgeber verkaufte.
Risiko beim “qualifizierten Nachrangdarlehen” für die Anleger?
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen stellt der Darlehensgeber die Anlagesumme der Gesellschaft zur Verfügung und verzichtet zeitgleich auf eine gute Position für den Fall der Fälle. Geht mit dem Darlehen etwas schief, tritt der Anleger mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen “freiwillig” hinter allen anderen Forderungsinhabern zurück und wird im Falle einer Insolvenz als Letzter bedient.
“Obwohl die Auszahlungen zunächst stattfanden, ging es in der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH offenbar drunter und drüber. In einem Anschreiben an die Anleger wird über das zerrüttete Verhältnis im Unternehmen berichtet, was mit dem Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers Jörg Zeitz seinen Höhepunkt fand und in großen Umstrukturierungen endete. Genau mit diesen Umstrukturierungen wurden die betroffenen Darlehensgeber, die schon seit Monaten auf Rückzahlungen ihrer Darlehenssumme oder auch nur der versprochenen Zinsen warteten, hingehalten. Ab September 2016 sollte angeblich wieder Geld fließen. Die Besorgnis der Anleger wächst, weil in der Zwischenzeit Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann.
Welche Chancen haben Anleger mit Nachrang Vereinbarung? Was tun?
Die Darlehensgeber der Hanseatischen Fußball Kontor Gesellschaft können ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter noch nicht anmelden, da das Insolvenzverfahren bisher noch nicht eröffnet worden ist. Fraglich ist, ob der Insolvenzverwalter Anmeldungen von Darlehensgebern über deren Zinsen und deren Darlehenssumme überhaupt annehmen wird, da schließlich ein Nachrang vereinbart wurde. Anleger mit qualifiziertem Nachrangdarlehen werden erst nach allen anderen Gläubigern zu befriedigen sein. Eine Insolvenzanmeldung kann daher ggf. erst sehr später oder gar nicht notwendig werden.
Der erfahrene Jurist Dr. Sven Tintemann rät den betroffenen Anlegern zur Ruhe: “Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice werden sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen zur Klärung im Umgang mit dieser Nachrangklausel. Zu prüfen gilt, ob Klagen auf Feststellung geführt werden müssen, dass die Klausel unwirksam ist, z.B. weil diese den Anleger unangemessen benachteiligt oder nicht hinreichend deutlich war.”
Für die Anleger besteht die Möglichkeit ihre Ansprüche gegen Berater und Hintermänner prüfen zu lassen. Bei einer Falschberatung über die Risiken der Anlage und die Nachrangklausel in dem Vertrag kann der Berater / die Beratungsgesellschaft zur Haftung gezogen werden. Zu prüfen ist, ob es sich um ein Geschäft handelt, welches einer Erlaubnis nach § 32 (Kreditwesengesetz) KWG bedurft hätte. In diesem Fall haften der oder die Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich. Ist das Betreiben eines betrügerischen Schneeballsystems bei diesem Geschäftsmodell möglich und wird ggf. von dem Insolvenzverwalter, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft überprüft?
Fazit: Fußball als lukrative Anlage – Profit mit hohen Zinsen – Enttäuschte Anleger – Was ist mit sportlich fairen Spiel?
Aus diesen Gründen sollten sich betroffene Darlehensgeber schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Forderungen prüfen zu lassen und bestmöglich geltend zu machen.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB ist spezialisiert im Bereich Anlegerschutz, bekannt als Experten für Massenschäden und vertreten die Rechte von Geschädigten der Hanseatische Fußball Kontor GmbH. Bei weiteren Fragen stehen AdvoAdvice Rechtsanwälte den Betroffene mit langjährigen Erfahrungen zur Verfügung. Für eine Erstprüfung anbei der Fragebogen für geschädigte Anleger weitere Informationen unter info@advoadvice.de. Rufen sie gerne unverbindlich unter 030 – 921 000 40 an.
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