HCI MS Vogerunner insolvent – Möglichkeiten der Anleger
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Seit gut zwei Monaten befindet sich die Gesellschaft des HCI Schiffsfonds HCI MS Vogerunner im vorläufigen Insolvenzverfahren. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im Jahr 2008 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS Vogerunner beteiligen. Nachdem das Amtsgericht Hamburg Anfang Februar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 67c IN 47/16), könnte das Geld verloren sein. Auf die Anleger kann noch mehr Unheil zukommen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, werden bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter möglicherweise wieder zurückgefordert. Die Außenhaftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben.
Für die Anleger war die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Vogerunner ohnehin keine Erfolgsgeschichte. Schon 2012 musste ein Sanierungskonzept für den angeschlagenen Fonds umgesetzt werden. Das böse Ende könnte mit dem Totalverlust der Einlage noch kommen. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht und durchgesetzt werden können.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage beworben werden dürfen, sondern auch ihre Risiken hätten umfassend erläutert werden müssen. Wie spekulativ und riskant Beteiligungen an Schiffsfonds sind, zeigt schon die hohe Zahl an Schiffsfonds-Insolvenzen in den vergangenen Jahren. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen allerdings nur unzureichend dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Obwohl die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können, wurden Schiffsfonds häufig als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage dargestellt. Eine derartige Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Ebenso hätte die vermittelnde Bank die Provisionen, die sie neben dem Agio für die Vermittlung der Fondanteile erhält, offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da der Anleger anhand dieser Rückvergütungen das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann.
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