HCI Shipping Select XX: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen
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Die Frist läuft für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XX langsam ab. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz können schon bald verjähren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der HCI Schiffsfonds HCI Shipping Select XX wurde am 29. Mai 2006 platziert. Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Dachfonds beteiligen; insgesamt kamen so rund 62,5 Millionen Euro zusammen. Das Geld wurde in die Schiffe MS Motivation D, MS Benedikt Rambow, MS Hammonia Palatium MT GasChem Ice, MS Anna C, MS MarCalabria und MS Colleen investiert. Letzteres ist bereits insolvent, die MS Anna C und MS MarCalabria wurden verkauft.
Für die Anleger brachte die Beteiligung am HCI Shipping Select XX nicht den erhofften Erfolg, die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück. Das ist auch eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, die auch die Handelsschifffahrt schwer getroffen hat. Etliche Schiffsfonds gerieten auf Grund von sinkender Nachfrage und sinkenden Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.
Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XX haben noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Daher sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen und stehen dementsprechend auch im Risiko. Besonders schwer wiegt dabei das Totalverlust-Risiko. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätte die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist das häufig nicht geschehen.
Wurden die Risiken verschwiegen oder hat die vermittelnde Bank ihre teils hohen Provisionen, sog. Kick-Backs, nicht offengelegt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
MS Colleen (insolvent)
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