Aigner Immobilien gibt wichtige Hinweise zum Thema Heizkosten
Der Winter ist bereits da und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Zeit, sich Gedanken über die Heizkostenabrechnung zu machen, damit es zwischen Mieter und Vermieter nicht zum Streit kommt. Nachfolgend erhalten beide einen Überblick, was eine Abrechnung enthalten muss und wie diese geprüft werden sollte.
Im Rahmen der Heizkostenverordnung dürfen die Kosten für Warmwasser und Heizung nach einem bestimmten Abrechnungsschlüssel auf den Mieter umgelegt werden; Warmwasser aber nur, falls es zentral und nicht über Boiler in den Wohnungen erhitzt wird. Zu den umlagefähigen Kosten zählen der Brennstoffverbrauch, die Brennstofflieferung, der Betriebsstrom der Heizungsanlage, die Überwachung, Pflege und Wartung sowie die Reinigung der Anlage. Außerdem können die Kosten für die Verbrauchsmessung (inkl. Mietgebühren), den Schornsteinfeger sowie die Kosten, die die Abrechnung selbst verursacht, umgelegt werden. Vom Vermieter zu tragen und damit nicht umlagefähig sind anfallende Reparaturkosten und die Öltank-Versicherung. Alle o. g. Punkte müssen auf der Heizkostenabrechnung jeweils mit dem Gesamtbetrag und dem individuellen Verbrauch des Mieters einzeln aufgeführt sein. Zudem muss der Abrechnungszeitraum genau ausgewiesen sein und die Höhe der erbrachten Vorauszahlung ist vom Gesamtbetrag abzuziehen. Daraus ergibt sich ganz transparent ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Entdeckt ein Mieter einen Fehler in der Abrechnung oder soll er plötzlich einen sehr hohen Betrag nachzahlen, sollte er erst einmal Widerspruch einlegen und die Abrechnung mit jener des Vorjahres oder noch weiter zurückgehend vergleichen. So lässt sich herausfinden, ob sich der Verbrauch oder die Kosten allgemein erhöht haben. Bei einem Mieterwechsel kann es passieren, dass die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt war und sich dadurch eine höhere Nachzahlung ergibt. Am besten sollten Mieter schon beim Einzug Einblick in die letzte Heizkostenabrechnung erhalten und ihre Vorauszahlung entsprechend prüfen. Auch die Eigenkontrolle der Zähler und energiesparendes Heizen – u. a. durch Abdichten von Fenstern und Türen, Entlüften der Heizkörper, Drosselung der Heizung bei Nacht – können vor unliebsamen Überraschungen und viel zu hohen Ausgaben schützen.
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