Kreditverträge mit der Barmenia Lebensversicherung a.G widerrufbar
Kreditverträge der Versicherung enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen…
Eine Möglichkeit die Versicherung zu beenden besteht noch bis Juni. Grund hierfür ist eine falsche Belehrung der Versicherten über viele Jahre hinweg. Dies verstößt gegen Europarecht.
In der Barmenia Lebensversicherung a.G. erhielten Versicherung eine lückenhafte oder sogar fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dies gilt genauer für Darlehensverträge der Versicherung. Um das Jahr 2008 herum wurden derartige Versicherungen geschlossen. Durch die Fehler erhalten Darlehensnehmer ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Sofern in Verträgen mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorgefunden werden, sollten Versicherte eine Prüfung vornehmen.
Eine günstige Umschuldung kann vorgenommen werden. Hierdurch werden Vorfälligkeitsentschädigungen an die Barmenia Lebensversicherung a.G. vermieden. Darlehensnehmer sparen hierdurch viel Geld. Ein Widerruf hat zur Folge, dass Kreditnehmer dem Kreditinstitut keinen Ausgleich für ausgebliebene Leistungen schulden. Eine Ausgleichsleistung wird auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Kunden könnten durch einen Widerruf nun eine Umschuldung vornehmen. Der Altkredit der Barmenia Lebensversicherung a.G. ist von einem neuen Kredit ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beinhalten Ungenauigkeiten. Insbesondere ein Beginn der Widerrufsfrist ist nicht korrekt angegeben. Es sind bestimmte Gegebenheiten vorausgesetzt, wenn eine Widerrufsfrist über 14 Tagen einsetzen soll. Zum Beispiel ist der Erhalt eine Voraussetzungen. Die Versicherung ließ Darlehensnehmer über Voraussetzungen für das Einsetzen im Unklaren. Das BGH-Urteil Az. III ZR 83/11 vom 1.02.2012 hat hierzu entschieden. Folgende Formulierung muss korrekt gestaltet werden: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform.“ Der Terminus „frühestens“ sei nicht ausreichend präzise. Der Verbraucher habe ein Recht auf eine verständliche Formulierung. Darlehensnehmer der Barmenia Lebensversicherung a.G. konnten selbst die Frist nicht erkennen.
Weiterhin waren verwirrende Zusätze ausschlaggebend. In Widerrufsbelehrungen fanden sich zudem Formulierungen über „Finanzierte Geschäfte“. Diese Informationen waren nicht relevant. Ein Darlehensnehmer könne hierauf verwirrt reagieren, so das Landgericht Stuttgart 2015 im Az. 12 O 417/14. Zusätze seien in einer Belehrung nicht erforderlich, so auch das BGH-Urteil I ZR 55/00 vom 04.07.2002.
Eine Frist für einen Widerruf soll daher bis Juni möglich sein. Ein schnelles Handeln sei daher für Darlehensnehmer wichtig. Das „ewige“ Widerrufsrecht ist hierzu gerade erst von der Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf zum Erlöschen gebracht worden. Bis zum 21. Juni soll der Gesetzesentwurf verabschiedet werden. Folglich müssen sich Barmenia-Kunden beeilen. Nach einer endgültigen Verabschiedung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen ist in vielen Anwaltskanzleien möglich. Bislang besteht ein „ewiger“ Widerruf noch. Wichtig ist stets auch eine Einzelfallprüfung, die alle relevanten Umstände mit einbezieht.
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