Help24 klärt auf: Vorsorgevollmacht – wer ist Bevollmächtigt?

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Der Bevollmächtigte kann frei gewählt werden und z. B. ein Familienmitglied sein. Sie bestimmen selbst Ihren Vertreter in der Vorsorgevollmacht. Wenn kein Vertreter…

Bildmit einer Vorsorgevollmacht festgelegt wird, kann das Gericht im Notfall einen Betreuer mit richterlichem Beschluss bestellen (meist ein fremder Sozialarbeiter oder der Ehegatte oder ein Verwandter ersten Grades).Die eigene Entscheidung zur Vollmacht sollte nicht voreilig erteilt werden. Denn Aufgrund der rechtlich Wirkung ist es wichtig volles Vertrauen in die Person zu haben, denn diese muss in der Lage sein Ihre Wünsche, Auflagen und Interessen umzusetzen und zu befolgen, wenn sie nicht mehr können.Wichtig: Keiner kann gezwungen werden. Die Vollmacht in Form von Auftrag und Geschäftsbesorgung sind eine Vertrag, also ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Daraus folgt, dass der Auftragnehmer mit dem Auftrag einverstanden sein muss. Niemand, auch kein Angehöriger, kann zu einer Vollmachtstätigkeit gezwungen werden! Für den Vollmachtgeber ist es auch aus diesem Grunde wichtig, eine schriftliche Fixierung mit Unterschrift des Vollmachtnehmers durchzuführen.
Ehepartner und Kinder?

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Ehepartner oder erwachsene Kinder nicht sprechen und handeln. Denn in Deutschland vertreten Angehörige oder Ehepartner nicht automatisch die Interessen ihrer Angehörigen. So ist es ist ein Irrtum, zu glauben, der Ehepartner sei vertretungsberechtigt, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter. Gesetzliche Vertreter sind lediglich die Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern, der Vormund im Verhältnis zu seinem Mündel oder der gesetzlich bestimmte Betreuer.Sollte keine Vorsorgevollmacht bestehen, wird ein Betreuer vom Staat gestellt. Meistens setzt der Staat dafür jedoch den Ehepartner oder die erwachsenen Kinder ein. Eine Garantie besteht dafür nicht und provoziert auch Streitfälle. Denn wie bereits erwähnt haben ohne Vorsorgevollmacht in Deutschland selbst der Ehepartner oder die Kinder kein automatisches Mitbestimmungsrecht.Überlegung: Es ist auch möglich eine gegenseitige Vollmacht zu erteilen, in der sich die Ehegatten gegenseitig als Bevollmächtigter eintragen. Auch hier können Regelungen getroffen werden sowie die Patientenverfügung integriert werden.
Ein oder mehrere Betreuer?

Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen, die sich um Ihre unterschiedlichen Interessen und Wünsche kümmern. Wie z. B. Bank und Post Angelegenheiten, sowie die ärztliche Versorgung. Die Bevollmächtigung mehrerer Personen macht durchaus Sinn, wie auch folgendes zeigt:
Die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten

Die bevollmächtigte Person hat grundsätzlich nicht die Pflicht tätig zu werden oder kann seine Pflicht als Vertreter jederzeit einstellen. Das könnte beispielsweise passieren, sollte der Bevollmächtigte krank werden oder aufgrund hoher beruflicher Belastung nicht in der Lage dazu sein ihre Angelegenheiten zu vertreten. Gleiches gilt auch dann, sollte der Bevollmächtigte vorher sterben. In diesen Fällen wird dann wieder ein Betreuer und Vertreter vom Gericht bestellt. So ist es klug, nicht nur einen sondern mehrere Bevollmächtigte zu benennen.Zu Lebzeiten des Vollmachtgebers ist der Bevollmächtigte nur ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Bevollmächtigte haftet dabei, für jede fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Vollmachtgeber.

Wirksamkeit über den Tod hinaus

Die Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und erlischt nicht mit dem Ableben. Der Bevollmächtigte kann bis zum Widerruf der Vollmacht durch die Erben die Angelegenheiten und Interessen des verstorbenen regeln, wobei er jedoch auf die Interessen der Erben Rücksicht nehmen muss.Hier hat der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gegenüber den Erben und Hinterbliebenen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten.

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