Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen die Versicherer damit ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ignorieren, nach welchem die Versicherten hingegen ein Anrecht darauf haben. Die Versicherer begründen ihre Haltung hingegen mit einer Verfassungsbeschwerde.
Laut BGH-Urteil vom 7. Mai 2014 können die Kunden von ihren Lebensversicherern die Rückabwicklung ihrer Altverträge verlangen, wenn diese beim Abschluss nicht oder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Allerdings sollen sich einige Versicherer – darunter die Ergo, die Generali, die Aachen Münchener und die Provinzial Rheinland – über dieses Urteil hinwegsetzen und eine Rückabwicklung verweigern, schreibt die SZ weiter.
Diese begründen ihre Haltung mit einer Verfassungsbeschwerde der Allianz gegen das Urteil. Demnach sei es „derzeit unklar, ob das Urteil vom 7. Mai 2014 überhaupt Bestand haben wird“, heißt es laut Zeitung in einem Schreiben der Ergo. „Sie werden daher sicherlich nachvollziehen können, dass wir Ihre Ansprüche erst anerkennen können, wenn diese höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden“, wird zudem die Provinzial Rheinland zitiert.
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